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RSb-Brief

Umgangssprachlich wird der RSb-Brief auch als „weißer Brief“ bezeichnet. Diese amtliche Nachricht kann auch an eine Ersatzempfängerin bzw. einen Ersatzempfänger gehen. Als solch ein Ersatz gilt jede Person, die in der gleichen Wohnung wie die Hauptempfängerin bzw. der Hauptempfänger wohnhaft ist. Alternativ können ebenfalls Arbeitnehmer oder Arbeitgeber der Empfängerin bzw. des Empfängers die Sendung entgegennehmen. Bei einer vorhandenen Ortsabwesenheitserklärung ist das Datum der Erstzustellung nicht wirksam.