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RSa-Brief

Umgangssprachlich wird der RSa-Brief auch als „blauer Brief“ bezeichnet. Ein Brief mit einer solchen Kennzeichnung darf nur der Empfängerin bzw. dem Empfänger persönlich und eigenhändig zugestellt und ausgehändigt werden. Bei Abwesenheit wird ein Hinweis im Briefkasten hinterlegt.

Was geschieht wenn ein RSa-Brief nicht angenommen wird?

Alle Regelungen zu diesem Fall finden sich im Zustellgesetz.