Zuständigkeit: für die Zurverfügungstellung geeigneter Informationstechnologien durch:
- Planung von unternehmensweiten Hard- und Softwarestrategien
- Beschaffung der dazu erforderlichen Hard- und Software
- Sicherstellung der Anwenderbetreuung
- Planung der Internet und e-Governmentstrategie des Magistrats der Stadt Steyr
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