Marktgemeindeamt

Ampflwang im Hausruckwald

Politischer Bezirk V�cklabruck, Ober�sterreich

 

Laufende Nummer: 20���� Jahr: [A1]2000/1 

 

Verhandlungsschrift

�ber die �ffentliche Sitzung des

 

GEMEINDERATES

 

am 28. J�nner 2000

 

Tagungsort: Marktgemeindeamt - Sitzungssaal

 

Anwesende:

 

1. B�rgermeisterin Rosemarie Sch�npass als Vorsitzende

2.������������������������� ���� Vbgm. Grimm Franz���� ���������������������������������������������� 14. ��������� GR Muhr Hubert

3.������������������������� ���� Vbgm. H�tzinger Josef���������������������������������������������� 15.���������� GR Kaltenbrunner Franz

4. ������������������������ �����GV Razenberger Manfred����������������������������������������� 16.���������� GR Kienast Marianne

5. ������������������������ �����GV Haslinger Manfred���������������������������������������������� 17.���������� GR Neuwirth Hannes

6.������������������������� ���� GV Haas Erich������������������������������������������������������������� 18.���������� GR Zagler Eva

7. ������������������������ �����GR Schmidt Heinz������������������������������������������������������ 19.���������� GR �waller Alfred

8. ������������������������ �����GR Zehetner Franz����������������������������������������������������� 20.���������� GR Eitzinger J�rgen��������

9.������������������������� ���� GR Prucha Josef��������������������������������������������������������� 21.���������� GR Schwamberger Maximilian

10.������������������������� ���� GR Winter Rudolf������������������������������������������������������� 22.����������      

11.������������������������� ���� GR Fr�hwirth Alfred��� ���������������������������������������������� 23.����������      

12.������������������������� ���� GR Offenhuber Maximilian�������������������������������������� 24.����������      

13.������������������������� ���� GR Mayrhofer Brigitte��������������� ������������������������������ 25.����������      

 

Ersatzmitglieder:

 

E-GR Dworschak Anna��������������������������������������������������� f�r���������� GV Preiner Josefine

E-GR Deixler Rudolf�������������������������������������������������������� f�r���������� GR M�ller Michael

E-GR Pollhammer Josef������������������������������������������������� f�r���������� GR Lenzeder Siegfried

E-GR Pichler Gerhard���������������������������������������������������� f�r���������� GR Neuwirth Johann

     ������������������� �������������������������������������������������������������� f�r����������      

     ������������������� �������������������������������������������������������������� f�r����������      

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:��������������������������������������������������������������������� unentschuldigt:

 

GR Preiner Josefine

GR M�ller Michael

GR Lenzeder Siegfried

GR Neuwirth Johann

GR Kastner Augustin

GR Pachinger Albert

 

 

 

 

 

Schriftf�hrer: Gemeindebeamter Peter Osternacher����

Die Vorsitzende er�ffnet um 18:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, da�

 

a)

die Sitzung von ihr einberufen wurde,

 

b)

die Verst�ndigung hiezu gem�� den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder schriftlich am 21.1.2000 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage �ffentlich bekanntgemacht wurde,

 

c)

die Beschlu�f�higkeit gegeben ist.

 

 

Sodann legt die Vorsitzende die Verhandlungsschrift vom 21. Dezember 1999 vor und weist darauf hin, da� sie w�hrend der Sitzung zur Einsicht aufliegt und Einwendungen bis Sitzungsschlu� eingebracht werden k�nnen.

 

 

Weiters bringt die Vorsitzende die Tagesordnung zur Kenntnis.

 

GR Zehetner Franz stellt zwei Dringlichkeitsantr�ge:

1.        Aufnahme des Punktes "�nderung des Fl�chenwidmungsplanes im Bereich der Tischlerei Kienast" in die Tagesordnung.

2.        Aufnahme des Punktes "Vorkaufsrecht �GEG" in die Tagesordnung.

 

GR �waller Alfred stellt ebenfalls zwei Dringlichkeitsantr�ge:

1.        Aufnahme des Punktes "Verl�gerung der Windelgutscheinaktion" in die Tagesordnung.

2.        Aufnahme des Punktes "Rettung des Pferdemarktes � Finanzierung" in die Tagesordnung.

 

Beschl�sse: Die Aufnahme aller vier Dringlichkeitsantr�ge in die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

 

Da es zur Tagesordnung keine weiteren Einw�nde gibt, erkl�rt die Vorsitzende die Tagesordnung f�r genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TAGESORDNUNG

 

 

01.      Nachwahlen in Aussch�sse (Wahl-66,209)

02.      Ortner Monika, Gemischtwarenhandlung; Ansuchen um Wirtschaftsf�rderung (Wi-207)

03.      Brandt Christian, KFZ-Werkst�tte; Ansuchen um Wirtschaftsf�rderung (Wi-207)

04.      F�rderung der Einstellung von Lehrlingen; Verl�ngerung (Pers-11)

05.      Gastg�rten, �ffnungszeiten bis 24:00 Uhr; Beantragung (Ge-15)

06.      Reinigungskraft; Aufnahme (Pers-215)

07.      Pr�fungsausschu�; Kenntnisnahme der Berichte aus 1999 (RpGem-203)

08.      Vorkaufsrecht bei EZ 960, KG Ampfelwang; L�schung (Wo-201, Fin-468)

09.      Verein Aktion Tagesm�tter; Ansuchen um Erh�hung der laufenden Unterst�tzung (SH-224)

10.      Fa. Iroplastics; Wirtschaftsf�rderung (Wi-207)

11.      Sanierung Gemeindestra�en, Bauetappe II; �nderung des Finanzierungsplanes und Darlehensgenehmigung (Fin-437)

12.      O�. Landesbeamten-Pensionsreformgesetz, Neuregelung der Pensionsbeitr�ge, Einf�hrung eines Pensionskassenbeitrages, Vollmacht zur Ausschreibung bzw. zum Abschlu� der Vertr�ge (Pers-201)

13.      Fischereirecht im Speigelbach; Ausschreibung der Versteigerung bzw. Festsetzung des Ausrufungspreises (Fin-426)

14.      Fl�chenwidmungsplan-�nderung Nr. 2.62 (Bau-214)

15.      Fl�chenwidmungsplan-�nderung Nr. 2.64 (Bau-214)

16.      Bebauungsplan Nr. 16; Erstellung (Bau-215)

17.      Bebauungsplan Nr. 7 und 7.1; Aufhebung (Bau-215)

18.      Kindergartenneubau, Bausch�den; Klagseinbringung (Schu-234)

19.      Sperrm�llabfuhr; Beauftragung des Bezirksabfallverbandes (Pr�s-53, 249)

20.      Allf�lliges

 

 

 

 

BERATUNGSVERLAUF UND BESCHL�SSE

 

 

1.                 Nachwahlen in Aussch�sse (Wahl-66, 209):

 

Mit Schreiben vom 3. J�nner 2000, eingelangt und daher wirksam mit 4. J�nner 2000, hat Herr Dr. Franz Schlederer auf sein Mandat im Gemeinderat sowie auf seine Ersatzmitgliedschaft verzichtet.�� Dr. Schlederer geh�rte der �VP-Fraktion an und war dar�ber hinaus auch deren Fraktionsobmann.

 

Durch das Ausscheiden von Dr. Schlederer werden Nachwahlen notwendig und hat die �VP-Fraktion folgenden Wahlvorschlag �bermittelt:

 

Mitglied des Pr�fungsausschusses, zugleich Obmann-Stellvertreter:

GR Kienast Marianne

 

Mitglied des Ausschusses f�r Bau- und Stra�enbauangelegenheiten sowie Ortsgestaltung:

GR Neuwirth Hannes

 

Ersatzmitglied im Ausschu� f�r Bau- und Stra�enbauangelegenheiten sowie Ortsgestaltung:

����������� E-GR Eitzinger Christian

 

Ersatzmitglied im Ausschu� f�r �rtliche Raumplanung, Umweltfragen und Landwirtschaft:

����������� E-GR Eitzinger Alois

 

Mitglied im Sanit�tsausschu� des Sanit�tsgemeindeverbandes:

����������� GR Zagler Eva

 

Mitglied der Tourismuskommission:

����������� GV Haslinger Manfred

 

Ersatzmitglied der Tourismuskommission:

����������� E-GR Lahm Ulrike

 

Mitglied des Jagdausschusses:

����������� GV Haslinger Manfred

 

Ersatzmitglied im Jagdausschu�:

����������� E-GR Karmus August

 

 

Der Antrag des Vbgm. H�tzinger Josef auf �ffentliche Abstimmung per Akklamation findet einstimmige Annahme.

 

In der Folge stimmt die �VP-Fraktion �ber den vorstehenden Wahlvorschlag ab, wobei zu jeder einzelnen Funktion einstimmige Beschl�sse zustande kommen.

 

 

2.�������� Ortner Monika, Gemischtwarenhandlung; Ansuchen um Wirtschafts-f�rderung (Wi-207):

 

Frau Monika Ortner betreibt seit 1971 eine Gemischtwarenhandlung in Scheiblwies. Dieses Gesch�ft ist f�r die Aufrechterhaltung der Nahversorgung in diesem Gebiete sehr wichtig. Aus diesem Grunde erh�lt Frau Ortner seit dem Jahre 1998 seitens der Gemeinde eine Wirtschaftsf�rderung von monatlich ATS 1.000,00.

 

Nunmehr hat Frau Ortner mit Schreiben vom 13.12.1999 wiederum um eine F�rderung f�r das Jahr 2000 angesucht und sich gleichzeitig f�r die Gew�hrung der Subvention 1999 bedankt.

 

GR Schmidt Heinz stellt f�r die SP�-Fraktion den Antrag, die F�rderung in H�he von monatlich ATS 1.000,00 auch f�r das Jahr 2000 zu gew�hren, um Frau Ortner den �berlebenskampf zu erleichtern.

 

GR Kienast Marianne unterst�tzt den Antrag namens der �VP-Fraktion und teilt mit, da� es das Kaufgesch�ft bereits seit 100 Jahren gibt!

 

GR �waller Alfred stimmt f�r die FP�-Fraktion dem Antrag ebenfalls zu.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme

 

 

3.                 Brandt Christian, KFZ-Werkst�tte; Ansuchen um Wirtschaftsf�rderung

(Wi-207):

 

Herr Christian Brandt, Inhaber der KFZ-Werkst�tte in der Bahnhofstra�e, hat folgendes Ansuchen an den Gemeinderat gerichtet:

 

�Sehr geehrte Frau B�rgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren !

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich im Jahre 1999 den KFZ-Fachbetrieb von meinem Vater �bernommen bzw. mu�te dieser nach dessen Konkurs neu begonnen werden. Die grundb�cherliche Durchf�hrung erfolgte erst im Dezember 1999. Dadurch sind mir enorme Kosten erwachsen. Au�erdem mu�te ich verschiedene notwendige Investitionen t�tigen. Die nachfolgende Aufstellung soll dies dokumentieren:

 

Ausgabenart

Betrag (ohne Mwst.)

Notariatskosten

107.316,00

Investitionen:

 

EDV-Anlage

63.892,00

Werkzeuge

36.306,00

Fassade, Pflasterung

108.679,00

GESAMT

316.193,00

 

Weiters m�chte ich Ihnen mitteilen, da� sich der Personalstand seit der �bernahme des Betriebes durch mich um 1 Arbeiter und 1 Lehrling gegen�ber fr�her erh�ht hat.

 

Die angef�hrten Investitionskosten sowie die zus�tzlichen Personalkosten sind nat�rlich f�r einen neuen, jungen Betrieb sehr belastend, weshalb ich den Gemeinderat um Gew�hrung einer Wirtschaftsf�rderung ersuche.

 

Ich hoffe auf eine positive Erledigung meines Ansuchens und bedanke mich daf�r bereits im voraus.

 

Mit freundlichen Gr��en !

 

Christian Brandt�

 

 

Wie bereits im Ansuchen des Herr Brandt ausgef�hrt, hat dieser den Betrieb von seinem Vater nach dessen Konkurs �bernommen. Der Betrieb wurde von Herrn August Brandt gegr�ndet. Urspr�nglich war der Betrieb bei der OMV-Tankstelle angesiedelt.

Am 13. August 1991 erfolgte der Verkauf des Grundst�ckes, auf dem sich der jetzige Betrieb befindet, seitens der Gemeinde an Herrn August Brandt. Insgesamt wurden 6.256 m� an Brandt zu einem Preis von ATS 70,00/m� verkauft. Der Grund wurde vorher durch die Gemeinde von der WTK um������������ ATS 170,00/m� angekauft. Es wurde demnach die erste Betriebsgr�ndung bereits mit ATS 625.600,00 gef�rdert.

 

GR Schmidt Heinz h�lt es f�r erfreulich, da� Herr Brandt seinen guten Job aufgegeben und den Betrieb des Vaters �bernommen hat. Ampflwang h�tte sonst wahrscheinlich keine KFZ-Werkst�tte mehr. Da� der Betrieb professionell weitergef�hrt werden soll, sieht man an den Anschaffungen. Die SP� spricht sich f�r eine weitere F�rderung aus, wobei jedoch die Notariatskosten unber�cksichtigt bleiben sollen. Er stellt daher im Namen der SP�-Fraktion den Antrag, folgende F�rderung zu gew�hren:

         f�r die Investitionen������������������������ ATS 20.000,00

         f�r die Arbeitspl�tze je 3.000,00������ ATS�� 6.000,00

 

GR Eitzinger J�rgen stimmt f�r die FP� dem Antrag zu.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

4.�������� F�rderung der Einstellung von Lehrlingen; Verl�ngerung (Pers-11):

 

Die vom Land Ober�sterreich eingef�hrte F�rderung der Einstellung von Lehrlingen wurde auch von der Marktgemeinde �bernommen und eine F�rderung in gleicher H�he und zu den gleichen Modalit�ten � ATS 1.000,-- pro Lehrling des 1. Lehrjahres, zu beantragen nach Ablauf des 1. Lehrjahres � gew�hrt. Die Aktion war nach Verl�ngerung bis 31.12.1999 befristet.

 

Nunmehr hat das Amt der o�. Landesregierung mit Schreiben vom 11. November 1999, Gem-310015/60-1999-Sec/P�, mitgeteilt, da� die Aktion seitens des Landes bis 31.12.2000 verl�ngert und die Gemeinden eingeladen, einen gleichlautenden Beschlu� zu fassen.

 

GR Schmidt Heinz stellt f�r die SP� den Antrag, die Aktion auch seitens der Gemeinde um ein Jahr, somit bis 31.12.2000 zu verl�ngern.

 

GR �waller Alfred unterst�tzt den Antrag namens seiner Fraktion.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

 

 

5.�������� Gastg�rten, �ffnungszeiten bis 24:00 Uhr; Beantragung (Ge-15):

 

Mit Erla� vom 6. Dezember 1999, eingelangt am 17. Dezember 1999, hat das Amt der o�. Landesregierung folgendes mitgeteilt:

 

�� 148 Abs. 1 GewO 1994 bestimmt, da� Gastg�rten, die sich auf �ffentlichem Grund befinden oder an �ffentliche Verkehrsfl�chen angrenzen, jedenfalls von 8:00 bis 22:00 Uhr, von 15. Juni bis einschlie�lich 15. September bis 23:00 Uhr, betrieben werden d�rfen, wenn sie ausschlie�lich der Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von Getr�nken dienen, lautes Sprechen, Singen und Musizieren in ihnen vom Gastgewerbetreibenden untersagt ist und auf dieses Verbot hinweisende Anschl�ge dauerhaft und von allen Zug�ngen zum Gastgarten deutlich erkennbar angebracht sind. Gastg�rten, die sich weder auf �ffentlichem Grund befinden noch an �ffentliche Verkehrsfl�chen angrenzen, d�rfen jedenfalls von 9:00 bis 22:00 Uhr betrieben werden, wenn sie die Voraussetzungen des ersten Satzes erf�llen.

 

Abs. 2 leg. cit. erm�chtigt den Landeshauptmann, vom Abs. 1 abweichende Regelungen betreffend die Gewerbeaus�bung in Gastg�rten f�r solche Gebiete mit Verordnung festzulegen, die insbesondere wegen ihrer Fl�chenwidmung, ihrer Verbauungsdichte, der in ihnen bestehenden Bed�rfnisse im Sinne des � 152 Abs. 1 und ihrer �ffentlichen Einrichtungen, wie Krankenh�user, Altersheime, Bahnh�fe, Theater, Sportpl�tze und Parks, diese Sonderregelung rechtfertigen.

 

Im Jahre 1999 haben insgesamt 86 Gemeinden eine Verl�ngerung der Betriebszeiten der Gastg�rten angeregt. Eine Verl�ngerung der Betriesbzeitengarantie bis 24:00 Uhr wurde in der Folge f�r 74 Gemeinden verordnet. In 9 Gemeinden erfolgte die Betriebszeitenverl�ngerung aufgrund �rtlicher Verh�ltnisse nur f�r bestimmte Gebiete (Grundst�cke, Stra�enz�ge).

 

Nach den bislang eingelangten Informationen gestaltete sich die Verl�ngerung der Gastgartenbetriebszeiten zur vollen Zufriedenheit der G�ste und als Ma�nahme, von der auch die Gastronomie wirtschaftliche profitiert hat. Sowohl Gastronomiebetreiber als auch G�ste zeigten dabei auch Verst�ndnis f�r die Anliegen der Anrainer und nahmen auf das Ruhebed�rfnis der Nachbarn entsprechend R�cksicht.

 

Im Hinblick auf die positiven Erfahrungen, die mit der entsprechenden Verordnung �ber die Verl�ngerung der garantierten Betriebszeiten in Gastg�rten in der abgelaufenen Saison erzielt wurden, ist nunmehr eine Fortsetzung der Ma�nahme mit Beginn der Sommersaison 2000 geplant.

 

Wir laden daher die Gemeinden ein, zu pr�fen, ob eine Verl�ngerung der Betriebszeitengarantie f�r Gastg�rten bis 24:00 Uhr in der Zeit vom 1.5. bis 30.9.2000 unter Ber�cksichtigung der im � 148 Abs. 2 GewO 1994 genannten Merkmale im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes gerechtfertigt erscheint. Entsprechende Anregungen m�gen in der Gemeinde beraten und uns bis l�ngstens 20.2.2000 unter Vorlage eines Protokolls �ber den Beschlu� des Gemeinderates oder Gemeindevorstandes und Anschlu� allf�llig erforderlicher Pl�ne vorgelegt werden.�

 

In unserer Gemeinde gibt es derzeit noch 18 Gastgewerbebetriebe. Von diesen haben 13 einen Gastgarten. Diese Gastg�rten grenzen fast ausschlie�lich an �ffentliches Gut an. In der Nachbarschaft dieser Gastg�rten befinden sich weder Krankenh�user noch Altersheime etc., auch sonstige Umst�nde wie Fl�chenwidmung noch Verbauungsdichte sprechen nach Ansicht des Amtes gegen eine Ausweitung der Betriebszeiten bis 24:00 Uhr. Es w�re sicherlich f�r die Betriebe ein wirtschaftlicher Vorteil, k�nnte auch bei uns diese Regelung eingef�hrt werden. Zudem wird festgehalten, da� unsere Gemeinde im Vorjahr seitens des Landes touristisch in die Ortsklasse A (H�chststufe) eingestuft wurde und diese Betriebszeitenverl�ngerung ein weiterer Impuls f�r den Tourismus in der Gemeinde w�re.

 

GR Prucha Josef stellt f�r die SP� den Antrag, die Verl�ngerung der �ffnungszeiten f�r alle Gastg�rten wie im Amtsvortrag vorgeschlagen zu verl�ngern.

 

GR Kaltenbrunner Franz gibt namens der �VP dem Antrag die Zustimmung.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

6.�������� Reinigungskraft; Aufnahme (Pers-215):

 

Der Reinigungskraft VB II Hermine Zehentner wurde r�ckwirkend die Invalidit�tspension zuerkannt, weshalb auf Ersuchen der Bediensteten das Dienstverh�ltnis vom Gemeindevorstand einvernehmlich per 30. November 1999 gel�st.

 

Da die Krankheit von Frau Zehentner bereits l�ngere Zeit andauerte, wurde Frau Annemarie Prem vom Gemeindevorstand auf die Dauer des Krankenstandes von Frau Zehentner befristet aufgenommen.

 

Nachdem nun das Dienstverh�ltnis mit Zehentner gel�st ist, endet mit der Neuaufnahme einer Bediensteten auch das Dienstverh�ltnis von Frau Prem undes war daher eine Ausschreibung des Postens notwendig. Die Ausschreibung erfolgte in den Gemeindenachrichten sowie an der Amtstafel.

 

Innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 14. J�nner 2000) haben sich folgende 14 Personen um diesen Posten beworben:

 

 

 

Name,

Geburtsdatum:

Adresse:

 

Auer Veronika, Buchleitenfeld 37

05.03.1959

Bachmann Gertraud, Dr. Semmelweisstra�e 26

03.12.1954

Geroldinger Roswitha, Dr. Semmelweisstra�e 24

03.04.1965

Haider Hannelore, Buchleitenfeld 31

29.04.1954

Hofer Notburga, Siedlung 148

14.03.1957

Leiner Sabine, H�blstra�e 5a

25.07.1965

Maringer Anita, Wassenbach 4

20.02.1962

Prem Annemarie, Siedlung 1

25.04.1954

Recica Regina, Siedlung 153

07.01.1968

Reichenberg Ingrid, Am Bach 8

11.03.1969

Reischenb�ck Elisabeth, H�blstra�e 5a

19.09.1963

Sch�npos Roswitha, Siedlung 53

30.07.1955

S�gner Sonja, Dr. Semmelweisstra�e 26

24.06.1968

Watzl Eva, Am Bach 6

14.07.1967

 

 

 

 

 

Der Personalbeirat hat sich in seiner Sitzung am 25. J�nner 2000 eingehend mit den Bewerbungen befasst und einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Bewerberin Annemarie Prem zu empfehlen.

 

GR Zehetner Franz stellt den Antrag auf �ffentliche Abstimmung per Handerheben.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

GR Zehetner erkl�rt, eine Zuweisung des Arbeitsumfanges an bereits besch�ftigte Reinigungskr�fte ist nicht zweckm��ig, weil im Falle zu hoher Besch�ftigungsausma�e die erforderliche Flexibilit�t bei der Vertretung der einzelnen Reinigungskr�fte untereinander leiden w�rde. Es ist daher notwendig, die ausgeschiedene Bedienstete durch eine neue Kraft zu ersetzen.

Nachdem sich der Personalbeirat f�r Frau Annemarie Prem ausgesprochen hat, stellt er den Antrag, die ausgeschriebene Stelle an Frau Prem zu vergeben.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

 

7.�������� Pr�fungsausschu�; Kenntnisnahme der Berichte aus 1999 (RpGem-203):

 

Im Jahre 1999 fanden 4Sitzungen des Pr�fungsausschusses statt. Einmalmal davon wurde eine Kassenpr�fung abgehalten. Es wurden seitens des Pr�fungsausschusses keine Antr�ge an den Gemeinderat gestellt.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, die Verhandlungsschriften zur Kenntnis zu nehmen.

 

GR �waller Alfred erl�utert die Pr�fungsinhalte der einzelnen Sitzungen und bedankt sich bei den Beamten der Finanzabteilung f�r die zur Verf�gung gestellten Unterlagen. Er zeigt sich erfreut, da� durch den Einsatz des neuen Computer-Programmes "Lieferanten-Buchhaltung" die Pr�fungst�tigkeit k�nftig erleichtert wird und stellt den Antrag, die Verhandlungsschriften zur Kenntnis zu nehmen.

 

GR Fr�hwirth Alfred h�lt fest, die formellen Voraussetzungen der Gemeindeordnung nach Durchf�hrung von vier Pr�fungsausschu�sitzungen wurden erf�llt und hebt die Pr�fung des Vorhabens "Physiksaal" hervor, bei der sich der Ausschu� anl��lich der �berpr�fung von der Sinnhaftigkeit der Investition �berzeugen konnte.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

8.�������� Vorkaufsrecht bei EZ 960, KG Ampfelwang; L�schung (Wo-201, Fin-468):

 

Ob der Liegenschaft EZ 960, KG Ampfelwang, Eigent�mer Alois und Maria Scheiblhofer, Dr. Semmelweisstra�e 12, ist aufgrund des Kaufvertrages vom 28.12.1956 das Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde Ampflwang einverleibt, um eine eventuelle Spekulation mit Baugrundst�cken, deren Ankauf seinerzeit von der Marktgemeinde gef�rdert wurden, zu unterbinden.

 

Inzwischen wurde auf der gegenst�ndlichen Parzelle l�ngst ein Wohnhaus errichtet und ist das Vorkaufsrecht der Marktgemeinde deshalb gegenstandslos.

 

Der Gemeinderat wird daher gebeten, nachstehende L�schungserkl�rung zu genehmigen bzw. zu beschlie�en:

 

�L�schungserkl�rung

 

Ob der Liegenschaft Einlagezahl 960 Grundbuch 50302 Ampfelwang ist in CLNr. 1a das Vorkaufsrecht gem. Pkt. III des Kaufvertrages vom 28.12.1956 f�r die Gemeinde Ampflwang einverleibt.

 

Die Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald, 4843 Ampflwang im Hausruckwald, erteilt hiemit ihre ausdr�ckliche Einwilligung zur Einverleibung der L�schung ihres vorangef�hrten Vorkaufsrechtes ob der Liegenschaft Einlagezahl 960 Grundbuch 50302 Ampfelwang, dies jedoch nicht auf ihre Kosten.�

 

GR Offenhuber Maximilian stellt namens der SP�-Fraktion die Gegenstandslosigkeit dieses Vorkaufsrechtes fest und beantragt die L�schungserkl�rung zu genehmigen.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

9.�������� Verein Aktion Tagesm�tter; Ansuchen um Erh�hung der laufenden Unterst�tzung (SH-224):

 

Mit Beschlu� vom 7.6.1995 wurde festgelegt, da� der Verein Aktion Tagesm�tter f�r jedes aus unserer Gemeinde betreute Kind zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr einen monatlichen Betrag von ATS 300,00 erh�lt. Dies kam deshalb zustande, weil seit 1995 die Gemeinde 1/3 der Kosten der Sondernotstandshilfe zu tragen hat, wenn f�r Kinder vom 2. bis 3. Lebensjahr keine Betreuungseinrichtung vorhanden ist und die Mutter deshalb keiner Arbeit nachgehen kann.

 

Nunmehr hat der Verein Aktion Tagesm�tter folgendes Schreiben an die Gemeinde gerichtet:

 

�Kinderbetreuung wird in Ober�sterreich durch �ffentliche Kinderg�rten, Krabbelstuben und Tagesm�tter durchgef�hrt, wobei die Inanspruchnahme durch die Eltern sich aus der jeweiligen Familien- und Berufssituation ergibt.

 

Die von unserem Verein angestellten 270 Tagesm�tter betreuen zur Zeit rund 600 Tageskinder.

 

Auch aus Ihrer Gemeinde werden Kinder von diesen angestellten, sozialversicherten Tagesm�ttern umsorgt. Die Selbstkosten f�r eine Betreuung im ausma� von 40 Wochenstunden betragen ATS 6.000,-- pro Kind und Monat und werden entsprechend der Inanspruchnahme durch die Eltern verrechnet, wobei die Eigenleistung der Kindeseltern sozial gestaffelt erbracht wird.

 

Neben der auf ein Jahr begrenzten Kinderbetreuungshilfe des AMS tragen zur Finanzierung sehr wesentlich verschiedene St�dte und Gemeinden sowie nat�rlich die Beitr�ge der Kindeseltern bei. Die Jugendwohlfahrt des Landes zahlt den h�chsten Betrag aller Geldgeber.

 

Im Rahmen einer �berpr�fung hat das Land Ober�sterreich festgestellt, da� die Beitr�ge der Gemeinden �u�erst uneinheitlich sind und in der Regel nicht einmal einen Bruchteil der anfallenden Kosten abdecken. Das Land hat uns nunmehr aufgefordert, mit Ihnen in Gespr�che einzutreten, da� der Beitrag f�r die Kinder aus allen jenen Gemeinden schrittweise angehoben wird, die bis heute weniger als ATS 2.000,-- pro Kind und Monat bezahlen.

 

Das Land hat uns verpflichtet, Ihnen folgenden Vorschlag f�r die Erh�hung des Gemeindebeitrages zu machen:

 

ab 1.1.2000 ................... ATS������� 500,00

ab 1.1.2001 ................... ATS������� 800,00

ab 1.1.2002 ................... ATS���� 1.500,00

 

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, da� diese Beitragsleistung als Subvention nur gezahlt werden mu�, wenn ein Kind aus Ihrer Gemeinde bei einer Tagesmutter ist.

 

Im Interesse der Familien und Kinder ersuchen wir Sie, unser Schreiben so rasch wie m�glich zu beantworten, sp�testens jedoch bis zum 31.3.2000.

 

Sollten wir bis zu diesem Termin keine positive R�ckmeldung erhalten, k�nnen wir aus budget�ren Gr�nden leider keine Tageskinder mehr aus Ihrer Gemeinde zur Betreuung �bernehmen.

 

Mit freundlichen Gr��en !

Verein Aktion Tagesm�tter O�

StR Dr. Christiana Dolezal

(Vorsitzende)�

 

 

Das Amt ist sich der Wichtigkeit dieser Einrichtung bewu�t und vertritt deshalb die Meinung, da� die F�rderung auf die vom Land geforderten S�tze angehoben werden soll. Neu ist aber, da� die F�rderung nicht nur f�r Kinder zwischen 2. und 3. Lebensjahr, sondern auch f�r �ltere Kinder (bis zum Schulbeginn) gew�hrt werden soll. Hier vertritt das Amt die Ansicht, da� eine F�rderung seitens der Gemeinde nur dann erfolgen sollte, wenn kein Kindergartenplatz im Gemeindekindergarten frei ist.

 

GR Mayrhofer Brigitte h�lt fest, der SP�-Fraktion w�re es ein hohes Anliegen, auch in unserer Gemeinde qualifizierte Tagesm�tter zu finden, die Gemeinde h�tte dadurch erhebliche Einsparungen bei den Sondernotstandskosten. Sie bittet alle Gemeinderatsmitglieder, sich um interessiertePersonen umzusehen. Dar�berhinaus w�re eine Betreuung f�r bestimmte Volkssch�ler wichtig, weil manche Kinder unbeaufsichtigt auf der Stra�e herumlaufen.

 

Sodann verweist GR Mayrhofer darauf, da� derzeit nur 3 Kinder aus unserer Gemeinde von Tagesm�ttern betreut werden und stellt den Antrag, die S�tze wie vom Land gefordert anzuheben und die F�rderung auch f�r Kinder bis zum Schuleintritt zu gew�hren, jedoch nur dann, wenn kein Kindergartenplatz im Gemeindekindergarten frei ist.

 

GR Zagler Eva stimmt f�r die �VP-Fraktion zu, gibt aber zu bedenken, ob es nicht besser w�re, ein Jahr Sondernotstand zu gew�hren, weil dann die Mutter bei den Kindern w�re. Von den Kosten her macht das nicht viel Unterschied, denn wenn die Mutter einer Teilzeitarbeit nachgeht, bleibt f�r sie selbst auch nicht viel Geld �brig.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie erl�utert, die Gemeinde mu� 1/3 der Kosten zur Sondernotstandshilfe beitragen. Sie ist an sich auch der Meinung von Frau Zagler, aber es gibt auch Alleinerzieherinnen, die zum Arbeitsplatz m�ssen.

Sie selbst hat einen Verein f�r Tagesm�tter aufgebaut und wei�, wie wichtig es ist, da� Kinder sich wohlf�hlen. Am besten w�re es, wenn die M�tter ausw�hlen k�nnten.

Bez�glich der Betreuung f�r Problemf�lle im Volksschulalter gibt es auch Kontakt mit der F�rsorge. Auch die B�rgermeisterin ersucht die Gemeinderatsmitglieder sich zu bem�hen, da� Tagesm�tter gefunden werden.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

 

 

10.����� Fa. Irosplastics; Wirtschaftsf�rderung (Wi-207):

 

In der Gemeinderatssitzung am 29. Mai 1996 wurde beschlossen, der Fa. Iroplastics eine j�hrliche Wirtschaftsf�rderung zu gew�hren, und zwar wird die Kanalben�tzungsgeb�hr f�r K�hlwasser (Wasser, das nicht in den Kanal eingeleitet wird) in Form einer Wirtschaftsf�rderung r�ckerstattet. Die F�rderung war auf zwei Abrechnungsperioden und bis zu einer j�hrlichen H�he von 2.000 m� befristet und wollte man dann neuerlich dar�ber beraten.

 

Leider wurde die Frist seitens des Amtes �bersehen und die F�rderung auch in den Jahren 1998 und 1999 ausbezahlt.

 

Es steht daher nunmehr die Beschlu�fassung dar�ber an, ob die Wirtschaftsf�rderung weiterhin gew�hrt wird.

 

Die Fa. Iroplastics ging bei ihrem seinerzeitigen Ansuchen selbst von einer Menge von 1.800 bis 2.000 m� aus. Diese Menge wird, wie die nachstehende Aufstellung zeigt, bei weitem nicht erreicht. Es handelt sich um folgende Mengen bzw. Betr�ge:

 

1996 ............................. 182 m��������� ATS���� 4.604,60

1997 ............................. 660 m��������� ATS�� 17.787,00

1998 ............................. 723 m��������� ATS�� 19.484,85

1999 ............................. 677 m��������� ATS�� 18.617,50

 

GR Muhr Hubert stellt f�r die SP�-Fraktion den Antrag, die F�rderungen f�r 1998 und 1999 nachtr�glich zu genehmigen und die Kanalben�tzungsgeb�hr f�r K�hlwasser auch f�r das Jahr 2000 und die folgenden Jahre, jedoch bis auf jederzeitigen Widerruf zu refundieren.

 

GR Kaltenbrunner Franz h�lt fest, da� leider seitens der Gemeinde in den letzten 2 Jahren 30.000 Schilling zuviel �berwiesen wurden, h�lt es aber zugleich f�r erfreulich, da� die SP� den Antrag auch auf k�nftige F�rderung stellt. Es ist gut, Betriebe zu f�rdern, die �VP stimmt dem Antrag zu.

 

GR Eitzinger J�rgen spricht sich auch namens der FP� f�r die F�rderung von Arbeitspl�tzen in Ampflwang aus.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

 

11.             Sanierung Gemeindestra�en, Bauetappe II; �nderung des Finanzierungs-planes und Darlehensgenehmigung (Fin-437):

 

 

�nderung des Finanzierungsplanes:

 

 

Der vom Gemeinderat am 15. Juli 1999 beschlossene Finanzierungsplan bedarf der Berichtigung, einerseits deshalb, weil die veranschlagte �R�cklage Lukasberg� wegen sinnvoller Vorziehung verschiedener Arbeiten bereits im Jahre 1999 verwendet wurde, andererseits, weil am 11. J�nner 2000 eine Vorsprache von Bgm. Sch�npass, Vizebgm. Grimm und Vizebgm. H�tzinger bei Landesrat Hiesl stattfand und dabei das erfreuliche Ergebnis erzielt wurde, da� der Landesbeitrag von urspr�nglich 10% der Kosten auf insgesamt 15% der tats�chlich anfallenden Kosten angehoben wurde. Dies bedeutet, da� damit die im Vorjahr verbrauchte �R�cklage Lukasberg� wieder wettgemacht werden kann. Ein Unsicherheitsfaktor ist aber nach wie vor die dargestellte Bedarfszuweisung in der H�he von ATS 2 Millionen. Hier mu� alles versucht werden, um eine Genehmigung dieser BZ zu erreichen, auch wenn dies erst in Folgejahren m�glich ist.

 

Weil aber auch Arbeiten aus dem geplanten Programm vorgezogen wurden, k�nnen weitere Sanierungsma�nahmen aufgenommen werden (Bereich Liegenschaft Steinhofer Rudolf bis Liegenschaft Gasselsberger, Asphaltierungsarbeiten Brunnengasserl sowie Bereich Liegenschaft Fr�hwirth Gerald bis Br�cke Scheiblwies).

 

Der Gemeinderat wird daher gebeten, nachstehenden Finanzierungsplan zu beschlie�en:

 

 

Kosten:

 

 

 

Bauabschnitte

 

 

 

I�� 1999/2000

II�� 2001

III2002

IV�� 2003

GESAMT

1

Grunderwerb u. Erschl.

 

 

 

 

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2

Planung u. Bauleitung

 

 

 

 

������������������� -��

3

Baumeister- u. �brige

 

 

 

 

������������������� -��

 

Prof.-Arbeiten

�������������� 9.563

 

 

 

������������� 9.563

4

Einrichtung

 

 

 

 

������������������� -��

5

Au�engestaltung

 

 

 

 

������������������� -��

6

Sonstige Kosten

 

 

 

 

������������������� -��

7

Summe:

�������������� 9.563

������������������� -��

������������������� -��

������������������� -��

������������� 9.563

 

Finanzierung:

 

1

Interessentenbeitr�ge

����������������� 150

 

 

 

���������������� 150

2

Anteilsbetrag o. H.

����������������� 173

����������������� 500

 

 

���������������� 673

3

Eigenmittel

 

 

 

 

������������������� -��

4

Beitrag G�terwegabt.

����������������� 480

 

 

 

���������������� 480

5

Darlehen (F�rderungsd.)

 

 

 

 

��������������� ����-��

6

Darlehen (Bank)

�������������� 5.000

 

 

 

������������� 5.000

7

Sonstige Mittel

 

 

 

 

������������������� -��

 

 

 

 

 

 

������������������� -��

8

Bundeszuschu�

 

 

 

 

������������������� -��

9

Landeszuschu�

����������������� 1.000

������������� ����260

 

 

������������� 1.260

10

Beantragte

 

 

 

 

������������������� -��

 

Bedarfszuweisung

 

 

�������������� 1.000

�������������� 1.000

������������� 2.000

11

 

 

 

 

 

������������������� -��

12

Summe:

�������������� 6.803

�������������� 760

����� ���������1.000

�������������� 1.000

������������� 9.563

 

Abgang = -/�berschu� =+

-������������ 2.760

�������������� 760

�������������� 1.000

�������������� 1.000

������������������� -��

 

 

Darlehen:

 

In der Gemeinderatssitzung am 30. November 1999 wurde aufgrund der Mitteilung des Landes beschlossen, das beabsichtigte Darlehen f�r dieses Vorhaben in H�he von ATS 5 Millionen auf zwei Jahre aufzuteilen, weil ansonsten mit keiner Genehmigung zu rechnen ist (Maastricht-Kriterien). Daher wurde f�r das Jahr 1999 um eine Darlehen in der H�he von ATS 3 Millionen angesucht und steht nunmehr die Aufnahme eines weiteren Darlehens in H�he von ATS 2 Millionen an.

 

Die Raiba hat sich bereits im November 1999 bereiterkl�rt, das angebotene Darlehen von 5 Mio. auf zwei Jahre zu denselben Konditionen zu teilen.

 

Der Gemeinderat wird daher gebeten, die Darlehensaufnahme zu genehmigen und vorliegende Darlehensurkunde, die vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird, zu beschlie�en.

 

 

Vbgm. Grimm Franz verweist auf das umfassende Sanierungsprogramm, das der Bev�lkerung in den Ortsteilgespr�chen vorgestellt wurde. Der Finanzierungsplan mu� aufgrund einer Vorsprache bei Landesrat Hiesl erfreulicherweise abge�ndert werden, weil es der B�rgermeisterin sowie Vbgm. H�tzinger und ihm gelang, von Landesrat Hiesl die Zusage f�r eine F�rderung in H�he von 15 % der Kosten zu erreichen. Er stellt daher folgende Antr�ge:

 

Antrag 1)�������� Beschlu� auf Ab�nderung des Finanzierungsplanes wie vorstehend.

 

Antrag 2)�������� Beschlu� �ber die Genehmigung der vorliegenden Darlehensurkunde der Raiba Ampflwang.

 

Er informiert weiters, da� auch das Thema Ortsumfahrung angesprochen wurde undseitens des

Landesrates vorgeschlagen wurde, anstatt eines Gesamtprojektes eine Ausf�hrung in 3 Teiletappen

druchzuf�hren, da dies schneller realisierbar w�re. Der Tunnelabschnitt sollte vorerst zur�ckgestellt

werden. LR Hiesl hat Auftrag gegeben, diese Variante zu pr�fen.

 

GR Schwamberger Maximilian stimmt namens der FP� zu.

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie bedankt sich bei beiden Vizeb�rgermeistern f�r die Unterst�tzung. Sie verweist auf die noch offene Zusage f�r die beantragte Bedarfszuweisung, die sich wegen der bevorstehenden Abl�se des Gemeindereferenten LHStv. Hochmair momentan schwierig gestaltet und erw�hnt, da� vom B�ro Landesrat Hiesl schon 2 Tage nach der Vorsprache eine schriftliche Zusage vorlag.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

 

12.             O�. Landesbeamten-Pensionsreformgesetz, Neuregelung der Pensions-beitr�ge, Einf�hrung eines Pensionskassenbeitrages, Vollmacht zur Ausschreibung bzw. zum Abschlu� der Vertr�ge (Pers-201):

 

 

Auf Grund des am 7. Oktober 1999 vom O�. Landtag beschlossenen O�. Landesbeamten-Pensionsreformgesetzes 1999, LGBl. Nr. 94, ergeben sich bereits ab 1. 1. 2000 grundlegenden �nderungen:

 

 

1.�������� Neuregelung der Pensionsbeitr�ge:

 

Der Pensionsbeitrag soll k�nftig nur mehr 10,25 % anstatt bisher 11,75 betragen. Ausgangspunkt f�r die k�nftige H�he des Pensionsbeitrages ist das Jahr, im welchem der Beamte das 60. Lebensjahr vollenden wird. Bei Vollendung des 60. Lebensjahres im Jahr 2020 oder sp�ter ist k�nftig nur mehr ein Pensionsbeitrag in der H�he von 10,25 % zu entrichten. F�r Beamte die zwischen den Jahren 2003 und 2019 das 60. Lebensjahr vollenden, erfolgt eine gleitende Reduktion des Pensionsbeitrages. Beamte, die bis zum 31. 12. 2002 das 60. Lebensjahr vollenden, zahlen weiterhin bis zu ihrem �bertritt in den Ruhestand 11,75 % Pensionsbeitrag.

 

Die Pensionsbeitr�ge der Beamten der Marktgemeinde Ampflwang betragen daher ab 1. 1. 2000:

 

���������������������������������������������� Doppler Sabine������������ 10,25 %

���������������������������������������������� Fischer Albert�������������� 10,80 %

���������������������������������������������� Gadringer Herbert��������� 10,25 %

���������������������������������������������� Haslinger Andrea���������� 10,25 %

���������������������������������������������� H�dl Rudolf������������������ 10,98 %

���������������������������������������������� Mayrhofer Alois������������ 10,65 %

���������������������������������������������� Neulentner Walburga���� 11,63 %

���������������������������������������������� Neuwirth Johann����������� 10,32 %

���������������������������������������������� Osternacher Peter�������� 10,54 %

���������������������������������������������� Prelecz Gerhard����������� 10,81 %

 

Mit dem neuen � 4 (Durchrechnung) wird die Berechnung der Beamtenpension auf eine v�llig neue Grundlage gestellt. Die bisherige Ableitung eines Ruhegenusses vom zuletzt bezogenen Bezug entf�llt. An dessen Stelle tritt der Durchschnittswert einer bestimmten Anzahl von Monatsbez�gen � maximal 300 ( 25 Jahre). Die �bergangsbestimmungen regeln die etappenweise Einf�hrung des Durchrechnungszeitraumes f�r die F�lle des Ausscheidens aus dem Dienststand in den Jahren 2003 bis 2033. F�r die ab 1. 1. 2003 erstmals anfallenden Ruhe- und Versorgungsgen�sse ist ein Durchrechnungszeitraum vorgesehen, der sich j�hrlich um 12, ab dem Jahr 2020 um 6 Monate verl�ngert, womit im Jahr 2034 der volle Durchrechnungszeitraum von 25 Jahren erreicht ist.

 

2.�������� Einf�hrung einer Pensionskasse � Pensionskassenbeitr�ge:

 

Im Sinne der Gesamtkonzeptes der Pensionsreform wird unter Ber�cksichtigung und Unterst�tzung eines �3-S�ulen-Modells� (staatliche Vorsorge durch Ruhe- bzw. Versorgungsgenuss, betriebliche Vorsorge durch einen Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers und private Vorsorge durch einen Pensionskassenbeitrag, der durch den Dienstnehmer finanziert wird)der Pensionsbeitrag durch die jeweilige Gemeinde eingef�hrt. Der von der Gemeinde als Dienstgeber zu entrichtende Pensionskassenbeitrag betr�gt grunds�tzlich 3 % der Bemessungsgrundlage.

 

F�r Beamte, f�r die keine Durchrechnung im Rahmen der Ermittlung der Pensionsh�he vorgesehen ist, das sind alle Beamten, die vor dem 1. J�nner 2003 ihr 60. Lebensjahr vollenden, f�llt kein Pensionsbeitrag an.

 

F�r Beamte, f�r die ein sukzessives Anwachsen des Durchrechnungszeitraumes vorgesehen ist, wird in Abh�ngigkeit von einem m�glichen Pensionierungszeitpunkt mit Vollendung des 60. Lebensjahres die H�he des Pensionskassenbeitrages festgelegt.�����������

 

F�r Beamte, die im Jahr 2020 oder sp�ter das 60. Lebensjahr vollende, gilt der volle Dienstgeberbeitrag in der H�he von 3 %. Vollenden Beamte das 60. Lebensjahr in der Zeit von 2003 bis 2019, so errechnet sich der Pensionskassenbeitrag unter Zugrundelegung der Tabelle und Formel des � 22 b Abs. 4 und 5 O�. Landes-Gehaltsgesetz.

Die Dienstgeberbeitr�ge f�r die Pensionskassenbeitr�ge der Beamten der Marktgemeinde Ampflwang betragen daher:

 

���������������������������������������������������������� Doppler Sabine������������ 3,00 %

���������������������������������������������������������� Fischer Albert�� ����������� 2,45 %

���������������������������������������������������������� Gadringer Herbert��������� 3,00 %

���������������������������������������������������������� Haslinger Andrea���������� 3,00 %

���������������������������������������������������������� H�dl Rudolf������������������ 2,27 %

���������������������������������������������������������� Mayrhofer Alois������������ 2,60 %

���������������������������������������������������������� Neulentner Walburga���� 1,62 %

���������������������������������������������������������� Neuwirth Johann����������� 2,93 %

���������������������������������������������������������� Osternacher Peter�������� 2,71 %

���������������������������������������������������������� Prelecz Gerhard����������� 2, 44 %

 

F�r jene Beamten, f�r die ein Pensionskassenbeitrag durch die Gemeinde entrichtet wird, ergibt sich eine K�rzung der Jubil�umszuwendung. Dabei gilt grunds�tzlich, dass eine Jubil�umszuwendung nur mehr f�r den zeitlich n�chsten Zeitpunkt gew�hrt wird. Die Zuwendung geb�hrt nur mehr in jenem Ausma�, das der im Zeitpunkt der erstmaligen Entrichtungeines Pensionskassenbeitrages bereits vollendeten Dienstzeit im Verh�ltnis zur erforderlichen Dienstzeit von 25 Jahren entspricht.

 

Das O�. Landesbeamten-Pensionsreformgesetz 1999 gilt seit 1. 1. 2000 uneingeschr�nkt auch f�r alle Gemeinden und Gemeindeverb�nde und deren Beamte und es ist der Abschluss eines Pensionskassenvertrages zwingend vorgesehen.

 

Die Gemeinde haben f�r ihre Beamten als Dienstgeberanteil einen Pensionskassenbeitrag (lt. obenstehender Aufstellung) zu entrichten. Dem zufolge hat jede Gemeinde einen Pensionskassenvertrag abzuschlie�en. Hierf�r ist das O�. Vergabegesetz oder die �NORM A 2050 anwendbar und sohin ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuf�hren. Die Gemeinde kann dies eigenst�ndig tun oder sich durch das Land O� vertreten lassen.

 

Der O� Gemeindebund hat sich beim Land O� um eine entsprechende Zusage bem�ht bzw. hat sich das Land dankenswerterweise bereit erkl�rt, die Gemeinden bei der Ausschreibung der Pensionskassenbeitr�ge bzw. beim Abschluss dieser Vertr�ge mit zu vertreten.

 

Selbstverst�ndlich ben�tigt das Land O� hierf�r eine Vollmacht, die die Gemeinde in Form eines Gemeinderatsbeschlusses dem Land O� erteilen muss, wenn sie diese Vertretung w�nscht.

 

Das Amt begr��t diese Vorgangsweise und r�t im Sinne eines wesentlich einfacheren und vor allem einheitlichen Verfahrens sowie im Hinblick auf die bestm�glichen zu erzielenden Konditionen dringend zu einer Erteilung der nachstehenden Vollmacht:

 

 

VOLLMACHT

 

erteilt von der Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. J�nner 2000 an das Land Ober�sterreich, p.A. Klosterstra�e 7, A-4010 Linz

 

1.      Pr�ambel

 

Das Land Ober�sterreich hat f�r seine Vertragsbediensteten bereits einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Nunmehr muss auch f�r die Beamten des Landes Ober�sterreich ein Pensionskassenvertrag abgeschlossen werden.

 

Auf die Vergabe dieser Dienstleistung ist das O�. Vergabegesetz anzuwenden. Das Land Ober�sterreich beabsichtigt die Durchf�hrung eines Verhandlungsverfahrens nach vorheriger �ffentlicher Bekanntgabe.

 

Auch die Gemeinden m�ssen Pensionskassenvertr�ge f�r ihre Beamten abschlie�en. Hief�r ist das O�. Vergabegesetz oder die �-Norm 2050 anwendbar und sohin ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuf�hren.

 

Im Sinne der Verfahrens�konomie eines einheitlichen Pensionskassensystems und im Hinblick auf die m�gliche Erzielbarkeit g�nstigerer Angebote soll das Land Ober�sterreich die Ausschreibung, das Vergabeverfahren, s�mtliche Verhandlungen in diesem Zusammenhang stellvertretend auch f�r die Gemeinden durchf�hren und in deren Namen den Pensionskassenvertrag abschlie�en.

 

2.

 

Die Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald erteilt daher dem Land Ober�sterreich die Vollmacht, die Dienstleistung �Pensionskasse f�r die Beamten der Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald� im Rahmen der vom Land vorzubereitenden und durchzuf�hrenden Ausschreibung mit auszuschreiben.

 

Sie erteilt weiters die Vollmacht, dass das Land Ober�sterreich das gesamte Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) durchf�hrt, alle aus der Sicht des Landes in diesem Zusammenhang notwendigen oder sinnvollen bzw. n�tzlichen Schritte setzt und nach den vergaberechtlichen Regeln dem Bestbieter den Auftrag erteilt, sohin den Zuschlag im Namen der Gemeinde erteilt. Die Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald erteilt abschlie�end die Vollmacht, dass das Land Ober�sterreich den Pensionskassenvertrag f�r die Beamten der Gemeinde im Namen und auf Rechnung der Gemeinde abschlie�t.

 

3.

 

Das Land Ober�sterreich unterliegt bei dem von ihm im Namen und Rechnung der Gemeinde durchzuf�hrenden Verfahren, der Ausschreibung und dem Zuschlag sowie hinsichtlich des abzuschlie�enden Vertrages keinerlei Weisungen der Gemeinde. Die Gemeinde ist allerdings �ber die ma�geblichen zu setzenden und gesetzten Schritte zu informieren. Insbesondere ist die Gemeinde von den eingelangten Anboten, von der Zuschlagserteilung und vom abgeschlossenen Vertrag zu verst�ndigen. Der Gemeinde sind alle relevanten Urkunden, insbesondere der letztlich abgeschlossene Pensionskassenvertrag durchschriftlich bzw. original zu �bergeben.

 

4.

 

Diese Vollmacht wird unwiderruflich erteilt. Ein Widerruf ist schon deshalb nicht zul�ssig, weil andernfalls dir Durchf�hrung eines Vergabeverfahrens durch das Land Ober�sterreich auch f�r die Gemeinde nicht m�glich w�re (vergaberechtliche Unzul�ssigkeit). Diese Vollmacht erlischt mit dem rechtswirksamen Abschluss des Pensionskassenvertrages.

...........................................................

Unterschrift der B�rgermeisterin

............................................................

Mitglied des Gemeindevorstandes

............................................................

Gemeinderat

............................................................

Gemeinderat

 

 

GR Winter Rudolf fa�t die gesetzlichen Neuerungen nochmals zusammen und stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vorstehende Vollmacht zur Vertretung und Verhandlung erteilen.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie verweist auf die komplizierte Materie und fa�t zusammen, da� ein 25-j�hriger Durchrechnungszeitraum sowie eine Pensionskasse eingef�hrt werden und gleichzeitig die Jubil�umszuwendung schrittweise abgeschafft wird.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

 

13.             Fischereirecht im Speigelbach; Ausschreibung der Versteigerung bzw.

Festsetzung des Ausrufungspreises (Fin-426):

 

 

Das Fischereirecht im Speigelbach steht gem�� � 4 (1) O�. Fischereigesetz, LGBl. Nr. 60/1983, der Marktgemeinde zu.

Da die Marktgemeinde das Fischereirecht nicht selbst aus�ben kann, mu� dieses Recht verpachtet werden.

 

Der Fischerei-Pachtvertrag zwischen der Marktgemeinde und der WTK-GmbH ist am 31.12.1999 ausgelaufen, weshalb eine Neuverpachtung des Fischereirechtes durch �ffentliche Ausschreibung bzw. Versteigerung notwendig ist.

 

Gem�� � 6 Abs. 2 des zit. Gesetzes betr�gt die gesetzliche Pachtdauer neun Jahre, jedoch wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ��������� V�cklabruck vom 25.6.1999, Agrar01-123-1999, die Pachtdauer auf sechs Jahre herabgesetzt.

 

Damit die Weiterverpachtung des Fischereirechtes bzw. die Versteigerung durchgef�hrt werden kann, ben�tigt das Marktgemeindeamt einen Gemeinderatsbeschlu� �ber die Ausschreibung der Versteigerung des Fischereirechtes sowie einen Beschlu� �ber die H�he des Ausrufungspreises, unter dem das Fischereirecht nicht vergeben werden soll.

 

Der Pachtschilling betrug bisher ATS 1.500,00 zuz�glich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

GR Fr�hwirth Alfred stellt den Antrag, die Versteigerung �ffentlich auszuschreiben und den bisherigen Pachtschilling (ATS 1.500,00 zzgl Ust) als Ausrufungspreis festzusetzen.

 

Die Frage von GR Schwamberger Maximilian nach der Begr�ndung der Herabsetzung der Pachtdauer von 9 auf 6 Jahrewird dahingehend beantwortet, da� dies seitens der Fischereibeh�rde erfolgte.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

 

14.             Fl�chenwidmungsplan-�nderung Nr. 2.62 (Bau-214)

 

 

Zum gegenst�ndlichen Umwidmungsantrag, welcher die Voraussetzungen f�r die Betriebserweiterung des M�belwerkes Prenneis schaffen soll, hat die Landesregierung der Gemeinde mit Schreiben vom 23.12.1999 Versagungsgr�nde angek�ndigt, weil die Mischgebietswidmung und die Betriebsbaugebietswidmung so nahe an Wohnliegenschaften heranreichen, da� L�rmbel�stigungen zu bef�rchten seien.

 

Der Marktgemeinde wird Gelegenheit einger�umt, innerhalb 8 Wochen eine Stellungnahme zu den mitgeteilten Versagungsgr�nden abzugeben.

 

Vbgm. H�tzinger Josef stellt den Antrag, folgende Stellungnahme zu den mitgeteilten Versagungsgr�nden abzugeben:

 

"Fl�chenwidmungsplan Nr. 2/1989, �nderung Nr. 62 � Mitteilung von Versagungsgr�nden; Stellungnahme des Gemeinderates

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. J�nner 2000 �ber die mitgeteilten Versagungsgr�nde betreffend die Fl�chenwidmungsplan�nderung Nr. 2.62 beraten. Er hat sich unter Ber�cksichtigung der von der Aufsichtsbeh�rde aufgezeigten Verfahrensm�ngel und der hiezu seitens des Gemeindeamtes vorgelegten Sachverhaltsdarstellung mit der Umwidmungsfrage nochmals ausf�hrlich auseinandergesetzt und nach eingehender Beratung beschlossen, zu den mitgeteilten Versagungsgr�nden folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Mit Schreiben des Amtes der o� Landesregierung vom 23. Dezember 1999 wurden der Gemeinde Versagungsgr�nde zur beschlossenen Fl�chenwidmungsplan-�nderung Nr. 2.62 mitgeteilt. Die Versagung ist aus Gr�nden des � 34 Abs 2 Z 4. des O.�. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF � kurz ROG � beabsichtigt.�����

Gem�� � 34 Absatz 2 Ziffer 4 ROG darf die Genehmigung versagt werden, wenn der Plan

sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Verfahrensbestimmungen,

widerspricht.

Die Aufsichtsbeh�rde f�hrt hiezu im Schreiben vom 23.12.1999 aus:

 

..." Die beantragte Umwidmung ist f�r die Erweiterung einer Gro�tischlerei im Gemeindehauptort vorgesehen. Schon im Vorverfahren wurde auf den zu geringen Schutzabstand zwischen den einzelnen Nutzungen hingewiesen. Obwohl vom Gemeinderat der Schutzabstand geringf�gig vergr��ert wurde (von 30 auf 40 m), hat eine neuerlich eingeholte Stellungnahme der Unterabteilung L�rm- und Strahlenschutz ergeben, dass dieser Abstand keinesfalls als ausreichend angesehen werden kann. Beispielsweise werden in einschl�gigen technischen Richtlinien Schutzabst�nde zu derartigen Betrieben von mindestens 100 m gefordert.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass ohne abstandskompensierende Ma�nahmen oder einer l�rmschutzorientierten Bebauung Schutzabst�nde unter 50 m jedenfalls zu gering sind, um einerseits die betriebliche Entwicklungsf�higkeit und andererseits ausreichende Wohnqualit�t sicherzustellen.

Die beantragte Umwidmung steht somit im Widerspruch zu � 21 Abs. 2 O�. ROG.

Aus den angef�hrten Gr�nden ist daher beabsichtigt, diesem Plan die aufsichtsbeh�rdliche Genehmigung gem�� 3 34 Abs. 2 Z. 4 zu versagen. ..."

 

Zur Rechtslage:

� 21 Abs. 2 ROG legt die unterschiedlichen Arten von Baulandwidmungen fest und weist den Verordnungsgeber (Gemeinderat) an, die Lage der verschiedenen Widmungskategorien..."so aufeinander abzustimmen, da� sie sich gegenseitig m�glichst nicht beeintr�chtigen (funktionale Gliederung des Baulandes). Wo erforderlich, sind in den jeweiligen Gebieten Schutzzonen zur Erreichung eines m�glichst wirksamen Umweltschutzes vorzusehen."

 

Die Gemeinde-Aufsichtsbeh�rde beabsichtigt daher, die Plangenehmigung zu versagen, weil von den umzuwidmenden Fl�chen zu den n�chstgelegenen Wohnliegenschaften zu geringe Schutzabst�nde verbleiben w�rden. Es k�nnten weder eine ausreichende Wohnqualit�t noch die betriebliche Entwicklungsf�higkeit sichergestelt werden. Die angestrebte Umwidmung stehe somit im Widerspruch zur gesetzlichen Bestimmung des � 21 Abs. 2 ROG (funktionale Baulandgliederung).

 

Interessensabw�gung

 

A)���� Raumordnungsziele und �grunds�tze

Der Gemeinderat hat neuerlich gepr�ft, ob die gegenst�ndliche Umwidmung mit den nachstehend angef�hrten Raumordnungszielen und �grunds�tzen gem�� � 2 Abs. 1 des O�. ROG 1994 in Einklang gebracht werden kann:

 

         Schutz der Umwelt vor sch�dlichen Einwirkungen

         Sicherung oder Verbesserung der r�umlichen Voraussetzungen f�r eine leistungsf�hige Wirtschaft

         sparsame Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art sowie die bestm�gliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen

 

B)���� Funktionale Baulandgliederung gem�� � 21 Abs. 2 O�. ROG 1994

Der Gemeinderat hat sich vor allem mit dem gesetzlichen Auftrag auseinandergesetzt, -

...�� "die Lage der verschiedenen Baulandwidmungen so aufeinander abzustimmen, da� sie sich gegenseitig m�glichst nicht beeintr�chtigen (funktionale Gliederung). Wo erforderlich, sind in den jeweiligen Gebieten Schutzzonen zur Erreichung eines m�glichst wirksamen Umweltschutzes vorzusehen."

 

Der Gemeinderat hat erwogen:

Die aufsichtsbeh�rdlichen Bedenken st�tzen sich insbesondere auf das Gutachten des Amtssachverst�ndigen f�r L�rmschutz. Der Gemeinde wird vorgehalten, da� in einschl�gigen technischen Richtlinien Schutzabst�nde zu derartigen Betrieben von mindestens 100 m gefordert werden und die praktische Erfahrung zeigt, dass ohne abstandskompensierende Ma�nahmen oder einer l�rmorientierten Bebauung Schutzabst�nde unter 50 m jedenfalls zu gering sind, um einerseits die betriebliche Entwicklungsf�higkeit und andererseits eine ausreichende Wohnqualit�t sicherzustellen und die angestrebte Umwidmung daher � trotz Reduzierung der Schutzabst�nde � auf (zu zwei Wohnliegenschaften) 30 � 40 Meter die im � 21 Abs. 2 geforderte funktionale Baulandgliederung nicht gew�hrleisten k�nne.

 

F�r den Gemeinderat sind die Argumente der Aufsichtsbeh�rde im Grunde nachvollziehbar und einsichtig. Dies vor allem, weil vom Amtssachverst�ndigen f�r �rtliche Raumordnung bereits im Vorverfahren eindringlich auf diese Problematik hingewiesen wurde.

 

Aufgrund der zwischenzeitig vorliegenden Fakten kommt der Gemeinderat jedoch zu folgender Beurteilung der Sachlage:

Betreffend den s�dlichen Umwidmungsbereich besteht f�r das M�belwerk Prenneis der dringende Bedarf nach einer Betriebserweiterung f�r Lager- und Produktionszwecke. Die n�rdliche Umwidmungsfl�che (einschlie�lich des vom Umwidmungsvorhaben nicht ber�hrten Wohnhauses Bfl .346, Parz. 139/1) konnte im Vorjahr von der Firma Prenneis ebenfalls erworben werden und sollte daher ebenfalls umgewidmet werden. Konkrete betriebliche Planungen liegen f�r die n�rdliche Fl�che aber noch nicht vor.

 

Die Marktgemeinde hat deshalb betreffend den s�dlichen Bereich, unter Ber�cksichtigung dieser Problematik, gemeinsam mit der Firma Prenneis und in Zusammenarbeit mit der Gewerbebeh�rde darauf hingewirkt, das urspr�nglich geplante Konzept zur Betriebserweiterung wesentlich umzu�ndern, die f�r die Maschinenaufstellung mit der Widmung Betriebsbaugebiet ben�tigte Fl�che auf das unbedingt erforderliche Ma� zu verringern und den Betriebsablauf so zu konzipieren, da� im vergr��ertenWidmungsbereich MB nur die (gem�� O.�. Betriebstypenverordnung zul�ssige) Lager- und Anlieferungst�tigkeit stattfindet.

Grundlage f�r dieses Konzept bildete ein von der Gewerbebeh�rde gefordertes umfangreiches L�rmgutachten. Diese Projektsabstimmung hatte schlie�lich zum Ergebnis, da� der geplante Zubau mit den konkret bekannten betrieblichen Nutzungen f�r die betroffene Nachbarschaft keinesfalls eine Verschlechterung in l�rmtechnischer Hinsicht bedingt; vielmehr liegt der beh�rdlich genehmigte L�rmpegel des bestehenden Betriebes, somit die Ist-Situation, trotz gr��erer Entfernung zu den Wohnh�usern h�her als der vom geplanten Betriebszubau k�nftig ausgehende. Die Betriebserweiterung wird also aufgrund der getroffenen L�rmschutzma�nahmen f�r die Nachbarschaft objektiv nicht wahrnehmbar sein.

 

Dies l��t sich deshalb mit Bestimmtheit sagen, weil das Projekt gewerberechtlich (und aus Gr�nden der Zweckm��igkeit und der Verfahrens�konomie auch baurechtlich) bereits verhandelt wurde. Seitens aller betroffenen Nachbarn wurde der Erteilung der gewerbebeh�rdlichen und (eine rechtswirksame Widmung vorausgesetzt, auch der) baubeh�rdlichen Bewilligungzugestimmt, da entsprechende L�rmschutzma�nahmen von vorneherein vorgesehen und im Einvernehmen mit den Nachbarn auch zus�tzlich vorgeschrieben werden bzw. auf Antrag der Nachbarn in abge�nderter Form auszuf�hren sind.

 

Die Interessensabw�gung erfolgt zus�tzlich unter Ber�cksichtigung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zu � 21 Abs 2 ROG im Hinblick auf den Gesetzesauftrag, die jeweiligen Widmungen so aufeinander abzustimmen, da� sie sich gegenseitig m�glichst nicht beeintr�chtigen.

 

Die Interpretation des Begriffes "m�glichst" war mehrfach Gegenstand in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, wobei dieser Begriff nach der ha. bekannten Judikatur aber in keinem Fall so interpretiert wurde, da� jegliche Beeintr�chtigung ausgeschlossen werden k�nnen m�sse.

 

Zum � 16 Abs. 2 O.�. ROG 1972 (nunmehr � 21 Abs. 2 O�. ROG 1994) erkannte der Verfassungsgerichshof, da� der in dieser Gesetzesnorm f�r unterschiedliche Widmungen im Bauland ausdr�cklich verankerte allgemeine Grundsatz des Planungsrechtes besagt, da� verschiedene Fl�chenwidmungen bei der Planung dergestalt festgelegt und aufeinander zugeordnet werden m�ssen, da� aus der widmungsgerechten Fl�chennutzung eine wechselseitige Beeintr�chtigung soweit wie m�glich hintangehalten wird. Bei der Anwendung dieses Rechtsgrundsatzes ist jedoch davon auszugehen, da� schon infolge der zwangsl�ufig aneinandergrenzenden unterschiedlichen Nutzungsm�glichkeiten ein gewisses Ma� wechselseitiger Beeintr�chtigungen durch die verschiedenen Nutzungen niemals zu vermeiden sein wird. (VfGHSlg. 10703/1985). Zu ber�cksichtigen sind dabei die konkreten, durch die Planung zu bew�ltigenden �rtlichen Verh�ltnisse und Gegebenheiten sowie schlie�lich die Art der jeweils aneinandergrenzenden Fl�chenwidmungen und der mit diesen von Rechts wegen verbundenen zul�ssigen Emissionen (VfGH v. 10.6.1992, V 195/91-11).

 

Ferner hat der Verfassungsgerichtshof bereits in VfGHSlg. 10377/1985 festgestellt, da� dem Gebot des� 16 Abs. 2�� (nunmehr

� 21 Abs. 2), die Lage verschiedener Kategorien von Baugebieten so aufeinander abzustimmen, da� eine gegenseitige Beeintr�chtigung m�glichst vermieden wird, bei gewachsenen Strukturen und vorhandenen �rtlichen Gegebenheiten nicht immer voll Rechnung getragen werden kann, worauf das Wort "m�glichst" hindeutet (VfGH v. 10.6.1992, V 195/91-11).

 

Weiters:

Dem Gebot, die verschiedenen Baulandwidmungen so aufeinander abzustimmen, da� eine gegenseitige Beeintr�chtigung m�glichst vermieden wird, kann in vielen F�llen nicht voll Rechnung getragen werden. Diesem Erfordernis wird etwa bei einem unmittelbaren Aufeinandersto�en von gemischtem Baugebiet und Betriebsbaugebiet oder von gemischtem Baugebiet und Wohngebiet allenfalls etwas weniger Gewicht zukommen als bei einem Zusammentreffen von (reinem) Wohngebiet und Betriebsbaugebiet (VfGH v.2.12.1989, V 16 17/89-7).

 

Die Firma M�belwerk Prenneis hat sich von einer Kleintischlerei zu einem erfolgreichen gewerblichen Mittelbetrieb entwickelt und ist im Sinne der Absicherung ihrer Marktposition zu betrieblichen Erweiterungs- bzw. Optimierungsma�nahmen gezwungen. Dies soll mit dem dringend erforderlichen obbeschriebenen Betriebszubau realisiert werden.

 

Die konkreten Ma�nahmen zur bestm�glichen Erreichung einer funktionalen Baulandgliederung sind inder (beigeschlossenen) Verhandlungsschrift vom 11. J�nner 2000 im einzelnen ausf�hrlich dargelegt.

 

Betreffend die nordwestlich des Betriebes gelegene Umwidmungsfl�che kann im Fall konkreter Bebauungsabsichten letztlich nur in gleicher Weise vorgegangen werden, soda� auch dort gegebenenfalls von der Gew�hrleistung des erforderlichen Nachbarschutzes ausgegangen werden kann. Diese Annahme findet nach Ansicht des Gemeinderates ihre Berechtigung in der Tatsache, da� die Schutzabst�nde zu den n�chsten Wohnliegenschaften etwa gleich gro� sind, jedoch die Konzeption des obbeschriebenen Betriebserweiterungsprojektes den Nachweis der M�glichkeit der Realisierung wirksamer L�rmschutzma�nahmen erbracht hat.

 

A n t r a g

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ampflwang i.H. geht daher zusammenfassend angesichts der eingehend beschriebenen Projektsabstimmung, insbesondere den realisierten abstandskompensierenden Ma�nahmen und der l�rmschutzorientierten Bebauung, ferner der Einf�gung einer Trenngr�nzone, von einer ausgwogenen Interessensabw�gung bei gleichzeitiger Ber�cksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des O.�. Raumordnungsgesetzes, insbesondere jener des � 21 Abs. 2 aus und stellt den Antrag auf Genehmigung des Fl�chenwidmungsplan-�nderungsplanes Nr. 2.62 in der vorliegenden Form."

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie erl�utert nochmals, das Projekt sei bereits bau- und gewerberechtlich verhandelt. Bez�glich der Einw�nde der Nachbarn wurden Ma�nahmen gesetzt, soda� diese nun mit dem Vorhaben einverstanden sind. Der Beharrungsbeschlu� ist daher in Ordnung.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

15.����� Fl�chenwidmungsplan-�nderung Nr. 2.64 (Bau-214):

 

 

Die Freiwillige Feuerwehr Schlagen beabsichtigt auf dem Grundst�ck Nr. 3056/2 die Erweiterung des Feuerwehrdepots. In der Gemeinderatssitzung vom 17.09.1999 wurde der erforderliche Grundsatzbeschluss f�r die Fl�chenwidmungsplan-�nderung gefasst.

Auf dieser Grundlage wurde das Verst�ndigungsverfahren mit Abgabefrist bis 31.12.1999 eingeleitet und liegen seitens des Amtes der O�. Landesregierung (�rtliche Raumordnung und Natur- und Landschaftsschutz), der Energie AG und der Berghauptmannschaft Salzburg Stellungnahmen vor.

 

Seitens der Abteilung Raumordnung wird hingewiesen, dass die Widmung eines �Sondergebietes des Baulandes - Feuerwehr� zielf�hrend erscheint, da damit andere bauliche Nutzungen als die im �ffentlichen Interesse gelegene Nutzung als FW-Standort mit erforderlicher �Abstandsunterschreitung� ausgeschlossen werden k�nnen.

Die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz erhebt keinen Einwand.

 

Die Energie AG erhebt keinen Einwand, wenn von der 30 kV-Anschlussleitung bei einer geplanten Verbauung beiderseits der Leitungsachse ein waagrechter Abstand von mindestens 6,00 m, senkrecht gemessen Leitungsachse � �u�erst vorspringender Teil des geplanten Geb�udes, eingehalten wird.

Nachdem dieser Abstand gewahrt bleibt, kann die Zustimmung der Energie AG vorausgesetzt werden.

 

Seitens der Berghauptmannschaft wird darauf hingewiesen, dass dieses Gebiet zur G�nze innerhalb des Aufsuchungsgebietes f�r Kohlenwasserstoffe �RAG-Ober�sterreich� der Roh�l-Aufsuchungs AG liegt und von zahlreichen Grubenfeldern ber�hrt wird. Gegen die Umwidmung besteht jedoch kein Einwand.

 

Der Gemeinderat wird daher gebeten, unter Ber�cksichtung der Widmung eines �Sondergebietes des Baulandes - Feuerwehr�, die Umwidmung zu beschlie�en.

 

Der gleichlautende Antragdes Vbgm. H�tzinger Josef wird einstimmig angenommen.

 

 

16.����� Bebauungsplan Nr. 16; Erstellung (Bau-215):

 

 

Damit der Zubau des Feuerwehrdepots Schlagen m�glich wird, wurde der Grundsatzbeschluss f�r die Erstellung eines Bebauungsplanes gefasst, da ansonsten die Abstandsbestimmungen nach der O�. Bauordnung nicht eingehalten werden k�nnen.

Auf dieser Grundlage wurde das Verst�ndigungsverfahren mit Abgabefrist bis 31.12.1999 eingeleitet und liegen seitens des Amtes der O�. Landesregierung (�rtliche Raumordnung), der Energie AG und der Berghauptmannschaft Salzburg Stellungnahmen vor.

 

Seitens der Abteilung Raumordnung wird auch hier darauf hingewiesen, dass die Widmung aufSondergebiet des Baulandes - Feuerwehr� abge�ndert werden soll. Ansonsten werden keine �ber�rtlichen Interessen im besonderen Ma� ber�hrt.

 

Die Energie AG und die Berghauptmannschaft erheben keine Einw�nde.

 

 

Der Gemeinderat wird gebeten, wiederum unter Ber�cksichtigung der Widmung des Sondergebietes, den Bebauungsplan zu genehmigen.

 

Der gleichlautende Antrag des Vbgm. H�tzinger wird einstimmig angenommen.

 

 

17. ����� Bebauungsplan Nr. 7 und 7.1; Aufhebung (Bau-215)

 

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.09.1999 den Grundsatzbeschluss f�r die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 und 7.1 gefasst.

Auf dieser Grundlage wurde das Verst�ndigungsverfahren mit Abgabefrist bis 31.12.1999 eingeleitet und liegen seitens des Amtes der O�. Landesregierung (�rtliche Raumordnung), sowie der Grundeigent�mer Hanetseder und Kn�ppel Stellungnahmen vor.

 

Die Abteilung Raumordnung teilt mit, dass durch die Planaufhebung keine �ber�rtlichen Interessen im besonderen Ma� ber�hrt sind.

 

Herr Helmut Hanetseder erhebt keinen Einwand, teilt jedoch der Gemeinde seine Bereitschaft zum Verkauf des Grundst�ckes mit.

 

Seitens der Ehegatten Kn�ppel wird gebeten, den Bebauungsplan nicht aufzuheben, da im Ruhestand daran gedacht wird in Schachen ein Eigenheim zu errichten.

Wie dem Gemeinderat aber bekannt ist, ist es bez�glich Bebauung eines Grundst�ckes nicht ausschlaggebend, ob ein Bebauungsplan vorhanden ist oder nicht, sondern ob eine entsprechende Baulandwidmung vorhanden ist. Durch das gegenst�ndliche Verfahren wird die Baulandwidmung nicht in Frage gestellt. Hier�ber ist grunds�tzlich bei der �berarbeitung des Fl�chenwidmungsplanes zu beraten.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 7 und 7.1 aufzuheben.

 

Vbgm. H�tzinger Josef erinnert, da� unmittelbar am westlichen Rand der Parzellen Hanetseder und Kn�ppel hoher Fichtenbestand anschlie�t und diese deshalb vermutlich bislang nicht bebaut wurden. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wird jedoch die Baulandwidmung noch nicht ber�hrt. Er stellt daher den Antrag, den Bebauungsplan Nr. 7 und 7.1 aufzuheben.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie h�lt fest, da� der Fortbestand der Baulandwidmung von der Entscheidung �ber das �rtliche Entwicklungskonzept abh�ngt.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

18.             Kindergartenneubau, Bausch�den; Klagseinbringung (Schu-234)

 

 

Im Kellergescho� der Kindergartengeb�udes haben sich die aufgrund der Baufeuchte aufgetretenen Ausbl�hungen im Mauerwerk nicht � wie �blich � innerhalb etwa eines Jahres gegeben, sondern vielmehr zunehmend vergr��ert, au�erdem haben sich bereits Fliesensockelleisten agbel�st. Aufgrund der auslaufenden Gew�hrleistungsfristen hat die Gemeinde daher im Vorjahr bei der Geb�udeeigent�merin, der O� Kommunal-Immobilienleasing GesmbH, die Schadensbehebung bzw. die Herstellung eines ordnungsgem��en Geb�udezustandes eingefordert.

 

�ber Anordnung des seitens der Leasinggesellschaft zugezogenen Bausachverst�ndigen Dipl.-Ing. Edinger wurde der Fu�boden im Kellergescho� ge�ffnet und festgestellt, da� nicht nur das aufgehende Ziegelmauerwerk durchn��t, sondern auch die Kiessch�ttung (H�henausgleich) vollkommen durchfeuchtet ist (Me�wert 100 % Feuchtigkeit!). Die urspr�ngliche Vermutung, es w�rde sich um einen Leitungswasserschaden handeln, schied nach �berpr�fung der Wasserleitungen einschlie�lich des Heizungskreislaufes aus, soda� von einem anderen Bauschaden auszugehen ist.

 

Da die Gew�hrleistungsfristen der Baufirmen Wagenender (Baumeisterarbeiten) und Moser (Isolierung und Estrichverlegung) am 30.1.2000 ablaufen, wurden, im Einvernehmen mit der Leasinggesellschaft, diese beiden Firmen am 18.1. zu einem Lokalaugenschein eingeladen, an welchem neben Dipl.-Ing. Edinger und dem Gesch�ftsf�hrer einer Firma zur Sanierung von Feuchtigkeitssch�den, auch der von der Kommunal-Leasing und der Gemeinde zugezogene Rechtsanwalt Dr. Hitzenberger teilnahmen. Ein Vertreter der Firma Moser war anwesend, die Firma Wageneder blieb dem Termin ohne Angabe von Gr�nden fern.

 

Die �ffnung des Kellerfu�bodens zeigte, da� eine Feuchtigkeitsabdichtung nur unterhalb des Ziegelmauerwerkes, nicht jedoch �ber die gesamte Bodenplatte vorhanden ist. Aufgrund der n�heren Untersuchungen des Sachverst�ndigen gelangt dieser, �bereinstimmend mit dem Sanierungsfachmann, zur Ansicht, da� die Ursache der Durchfeuchtung der Kiessch�ttung � und infolgedessen auch des Mauerwerkes � in der fehlenden Feuchtigkeitsabdichtung der Bodenplatte liegt, weil diese trotz der Ausf�hrung in "wasserundurchl�ssigem Beton" Feuchtigkeit aufnimmt und diese Feuchtigkeit in der Kiessch�ttung kondensiert. Dipl.-Ing. Edinger hat die Lage des Kondensationspunktes mittlerweile auch durch eine bauphysikalische Berechung dokumentiert.

 

Der Lokalaugenschein ergab weiters, da� bereits einige Fliesen hohl liegen, sich also bereits vom Verputz abgel�st haben. Diese Sch�den werden sich noch vergr��ern, das hei�t, es ist das Abl�sen von Fliesen in gr��erem Umfang zu erwarten und es sind auch Sch�den am Parkettboden m�glich.

 

Laut Dipl.-Ing. Edinger w�re es jedenfalls Stand der Technik gewesen, eine Abdichtung der Bodenplatte gegen Feuchtigkeit herzustellen. Die �berpr�fung der Ausschreibungsunterlagen ergab jedoch, da� diese Arbeiten vom Architekten nicht ausgeschrieben waren.

 

Rechtsanwalt Dr. Hitzenberger sieht als Verursacher der Bausch�den daher den Architekten, aber auch die ausf�hrenden Firmen, weil diese ihre Warnpflicht nicht wahrgenommen haben, wozu sie aber verpflichtet gewesen w�ren.

 

Die Bem�hungen des Rechtsanwaltes, innerhalb der Gew�hrleistungsfrist eine einvernehmliche L�sung betreffend die Schadensbehebung zustandezubringen, blieben fruchtlos. Zur Geltendmachung der Schadenshaftungen bleibt daher nur der Weg, Klage gegen alle drei Parteien einzubringen.

 

Der Gemeinderat wird daher gebeten, einen Beschlu� �ber die einzubringende Klage sowie �ber die Beauftragung des Rechtsanwaltes Dr. Hitzenberger aus V�cklabruck mit der anwaltlichen Vertretung zu fassen.

 

Die Klage ist zwar formell durch die O.�. Kommunal-Immobilienleasing GesmbH als Geb�udeeigent�merin einzubringen, jedoch treffen die Kosten hief�r gem�� dem Leasingvertrag die Gemeinde, soda� die Entscheidungen �ber die Vorgangsweise letztlich vom Gemeinderat vorzugeben sind.

 

GV Razenberger Manfred fa�t den Sachverhalt nochmals zusammen. Er stellt fest, da� eine einvernehmliche L�sung nicht zustande kam, die Gew�hrleistungsfristen am 30.1.2000 ablaufen und auf jeden Fall betr�chtliche Sanierungskosten anfallen werden. Diese sollen aber nicht von der Gemeinde getragen werden, da die Gemeinde keinerlei Verschulden an den M�ngeln trifft. Er stellt daher den Antrag, den Architekten und die f�r die Schadensverursachung in Frage kommenden Firmen zu klagen, da keine andere M�glichkeit bleibt.

 

Vbgm. H�tzinger Josef hat mit Baumeister Wageneder telefoniert, wobei ihm dieser mitteilte, er habe keine Einladung zum Lokalaugenschein am 18.1.2000 erhalten, ansonsten h�tte er diesen Termin sicherlich wahrgenommen.

 

GB Osternacher teilt mit, da� alle Beteiligten per Telefax zu diesem kurzfristig anberaumten Termin eingeladen wurden und die Fax-Protokolle ordnungsgem�� vorliegen.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie h�lt fest, es w�re gut gewesen, zu einer au�ergerichtlichen Einigung zu kommen, da die Kosten f�r eine Klage sehr hoch sein k�nnen. Allerdings w�re keine solche Einigung zustande gekommen, da sowohl die Witwe des Architekten als auch die Firma Moser keine Bereitschaft bekundenten.

 

GV Razenberger Manfred schl�gt vor, Vbgm. H�tzinger solle Baumeister Wageneder eine Fax-Kopie �berbringen, worauf die B�rgermeisterin entgegnet, sie findet, das sei ein Mi�trauen gegen�ber dem Amt.

GV Haslinger Manfred meint, hier seien zwei Fehler entstanden: Erstens h�tte man per Handy nachfragen k�nnen, zweitens haben Betriebe f�r solche F�lle eine Haftpflichtversicherung.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie findet es traurig, da� Baumeister Wageneder nicht anwesend war, w�hrend die Firma Moser den Termin schon wahrgenommen hat.

 

Vbgm. H�tzinger Josef sagt, die Firma Moser habe die Putzauflagen nicht eingehalten.

 

B�rgermeisterin Sch�npass und GB Osternacher erl�utern nochmals die Sch�den.

 

Beschlu�: Der Antrag von GV Razenberger wird einstimmig angenommen.

 

 

19.             Sperrm�llabfuhr; Beauftragung des Bezirksabfallverbandes �������������� (Pr�s-53, 249):

 

Am 9. Dezember 1999 hat die Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes (BAV) beschlossen, den Gemeinden eine bezirkseinheitliche Sperrm�llsammlung zu empfehlen.

 

Warum soll eine einheitliche Sammlung eingef�hrt werden ?

 

-          Derzeit wird in den Altstoffsammelzentren nur von den Standortgemeinden (so auch bei uns) Sperrm�ll �bernommen und organisiert. Daher kommt es bei der Anlieferung anderer Gemeinden immer wieder zu Problemen.

-          St�ndige Abgabem�glichkeit f�r alle B�rger des Bezirkes.

-          Bei der Anlieferung von Alt- und Problemstoffen ist immer wieder auch Sperrm�ll enthalten, der nicht angenommen werden kann und von den B�rgern wieder mitgenommen werden muss.

-          Erhebliche Kosteneinsparung f�r fast alle Gemeinden des Bezirkes.

-          Durchwegs wird von den B�rgern ein derartiges Service gefordert.

-          Es muss angenommen werden, da� von jenen Gemeinden, die derzeit geringere Sperrm�llkosten haben als die Durchschnittskosten des Bezirkes, entweder alle Kosten nicht exakt bekanntgegeben werden bzw. Sperrm�llmengen in anderen Gemeinden und deren Sammelsysteme einflie�en. Daher bietet die bezirkseinheitliche Sperrm�llsammlung eine gerechtere Aufteilung der Kosten.

-          Aufgrund der neuen Deponieverordnung kann ab dem Jahre 2004 nicht mehr in der herk�mmlichen Art deponiert werden. Da ein Gro�teil des Sperrm�lls der bezirkseinheitlichen Sammlung einer thermischen Verwertung zugef�hrt wird, kann so bis zu diesem Datum wertvolles Deponievolumen f�r eine g�nstige Hausm�lldeponierung gespart werden.

 

Wie soll gesammelt werden ?

 

In den 14 Altstoffsammelzentren des Bezirkes kann jeder B�rger des Bezirkes zu den �ffnungszeiten Sperrm�ll abgeben. Die �berwachung der Abgabe erfolgt durch das ASZ-Personal.

 

Wie werden die Kosten aufgeteilt ?

 

Im Jahre 1998 betrugen die Sperrm�llkosten des Bezirkes ATS 8.550.000,00. Aufgrund der steigenden Mengen betrugen die Kosten im Jahre 1999 bereits ATS 9.716.000,00. Hochgerechnet auf das Jahr 2001 mit gleichbleibenden Mengen, aber mit erh�htem Altlastensanierungsbeitrag, sind das Kosten von ATS 10,5 Mio.

W�re im Jahre 1999 bereits eine bezirkseinheitliche Sammlung durchgef�hrt worden, so h�tte sich der gesamte Bezirk ca. ATS 2,6 Mio. erspart. Hochgerechnet auf das Jahr 2001 sind das immerhin Einsparungen von ca. ATS 3,36 Mio.

 

Die Kosten, die 1999 bei einer bezirkseinheitlichen Sammlung aufgetreten w�ren, sollen den Gemeinden viertelj�hrlich vorgeschrieben werden, wobei das letzte Quartal im Auslaufmonat des n�chsten Jahres nach dem tats�chlichen Jahresaufkommen vorgeschrieben werden soll.

Um H�rtef�lle zu vermeiden und um das Sperrm�llaufkommen der letzten Jahre von den Gemeinden zu ber�cksichtigen, wurde ein besonderer Aufteilungsschl�ssel ausgew�hlt. 50 % der zu erwartenden Kosten werden �ber die Einwohner abgerechnet, die weiteren 50% �ber das durchschnittliche Sperrm�llaufkommen der Jahre 1996 bis 1998.

 

 

 

 

 


Unsere Gemeinde hatte bei der Sperrm�llabfuhr im Jahre 1998 Kosten von ATS 246.550,77, im Jahre 1999 ATS 286.969,28. Geht man von der Menge aus 1999 aus, w�rde der Betrag im Jahre 2000 bei einer bezirkseinheitlichen Sammlung ATS 237.898,76 lauten. Somit ergibt sich f�r unsere Gemeinde eine Kostenersparnis.

 

Die Amtsleitung ersucht den Gemeinderat, den Beschlu� zu fassen, sich der bezirkseinheitlichen Sperrm�llsammlung anzuschlie�en.

 

Bei dieser Gelegenheit ersucht die Amtsleitung den Gemeinderat zu �berlegen, ob es nicht sinnvoll w�re, die j�hrliche Sperrm�llsammlung aufzulassen, weil ja die Gemeindeb�rger schon jetzt ganzj�hrig die M�glichkeit haben, im Altstoffsammelzentrum den Sperrm�ll zu entsorgen. Probleme g�be es nur bei jenen Gemeindeb�rgern, die kein eigenes Fahrzeug haben. Hier w�re eine M�glichkeit, da� die Gemeinde nur bei diesen Personen den Sperrm�lltransport gegen vorherige Anmeldung und Bezahlung eines geringen Entgeltes �bernimmt.

 

GV Razenberger stellt den Antrag, den Bezirksabfallverband mit der Sperrm�llabfuhr zu beauftragen und zugleich dem Umweltausschu� vorzuschlagen, er m�ge in einer der n�chsten Sitzungen �ber die Auflassung der j�hrlichen Sperrm�llabfuhr der Gemeinde beraten.

 

GR Kaltenbrunner Franz stimmt namens der �VP-Fraktion dem Antrag zu, weil eine Kostenersparnis zu erwarten ist. Zur gemeindeeigenen Sperrm�llabfuhr schl�gt er vor, den Abtransport k�nnte die �rtliche Landwirtschaft �bernehmen. In Zell und Puchkirchen wird dies zum Maschinenringtarif gemacht.

 

GV Haas Erich gibt die Anregung, der Sperrm�ll sollte schon getrennt entsorgt werden, soda� der f�r die thermische Entsorgung und der "echte" Sperrm�ll bereits vorsortiert w�ren. Damit m��te sich eine weitere wesentliche Verbilligung erzielen lassen. Die Sammlung sollte �berhaupt eingestellt werden, weil dies weiteren M�llanfall spart, der wieder sortiert werden mu�. In vielen Orten gibt es das bereits.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie ersucht den Obmann des Umweltausschusses, Vbgm. H�tzinger, sich mit den Vorschl�gen zu besch�ftigen. Ihr gef�llt zB auch der Vorschlag mit der Landwirtschaft. Heuer soll die Sammlung jedenfalls noch durchgef�hrt werden, da die Kosten in die M�llabfuhrgeb�hren eingerechnet sind, k�nftig sollen ihrer Meinung nach jene B�rger bezahlen, bei denen Sperrm�ll abgeholt wird.

 

Beschlu�: Der Antrag des GV Razenberger wird einstimmig angenommen.

 

 

20.����� Allf�lliges

 

 

Dringlichkeitsantrag I � �nderung Fl�chenwidmungsplan Tischlerei Kienast:

 

Die Tischlerei Kienast plant den Zubau einer Lagerhalle. Diese soll im Bereich des nach der seinerzeitigen Regulierung aufgelassenen Bachbettes des Buchleitenbaches situiert werden.

 

Im Zuge des Bauverfahrens stellte sich heraus, da� das aufgelassene Bachbett und die ehemalige Wiesenfl�che im Fl�chenwidmungsplan noch immer als Gr�nland ausgewiesen sind. Die Ausweisung dieser ca. 370 m� gro�en Fl�che als Gemischtes Baugebiet wurde bei der damaligen Erstellung des Fl�chenwidmungsplanes im Jahr 1988 nicht beantragt.

 

Da die Erteilung der Baubewilligung von einer rechtswirksamen Baulandwidmung abh�ngig ist, wird der Gemeinderat gebeten, einen Grundsatzbeschlu� �ber die Einleitung eines diesbez�glichen �nderungsverfahrens zu fassen.

 

Zur Frage der Baulandeignung ist festzuhalten, da� betreffend die Standsicherheit im Bereich des aufgesch�ttenen alten Bachbettes im Bauplatz-Bewilligungsverfahren entsprechende Auflagen �ber Fundierung und Bewehrung vorzuschreiben sein werden.

 

GR Zagler Eva verl��t f�r die Dauer dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

 

Vgbm. Grimm Franz stellt den Antrag, das Fl�chenwidmugnsplan-�nderungsverfahren einzuleiten und hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit bzw. der Standfestigkeit die entsprechenden Auflagen vorzuschreiben.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

Dringlichkeitsantrag II � Vertrag mit der �GEG betreffend Vorkaufsrecht:

 

Wie den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt ist, hat die �GEG der Marktgemeinde ein Vorkaufsrecht an ihren Liegenschaften einger�umt. Der diesbez�gliche, vom Gemeinderat am 7.8.1997 genehmigte Vertrag, kann jedoch wegen Unklarheit einzelner Textstellen lt. Aussage der �GEG bzw. des Grundbuchsf�hrers nicht verb�chert werden.

 

Die �GEG hat daher der Marktgemeinde mit Schreiben vom 11.8.1999 entsprechende Text�nderungen vorgeschlagen, die in einer Besprechung beim Grundbuchsf�hrer, in welcher f�r die �GEG Herr Mag. Loidl und f�r die Marktgemeinde Frau B�rgermeisterin und Herr Osternacher teilnahmen, abgestimmt und in der nunmehr mit Schreiben der �GEG vom 21.1.2000 vorgelegten Vertragsfassung vom Grundbuchsf�hrer als verb�cherungsf�hig bezeichnet wurden. Aus Sicht der Marktgemeinde kann der Neufassung des Vertrages ebenfalls zugestimmt werden.

 

Der Gemeinderat wird daher gebeten, diesen Vertragstext zu genehmigen.

 

 

V E R T R A G

 

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald, 4843 Ampflwang i.H., im weiteren "Gemeinde" genannt, und der �GEG, �sterreichische Gesellschaft f�r Eisenbahngeschichte Gesellschaft mbH., Ehrensteinweg 4, 4020 Linz, im weiteren "�GEG GmbH." genannt,

 

wie folgt:

 

 

Pr�ambel

 

 

I.

 

Die Vertragsparteien haben am 7.8. bzw. 12.9.1997 einen Vertrag abgeschlossen.

 

 

II.

 

Die Vertragsparteien �ndern nunmehr die Bestimmungen der �� 1, 3, 4 und 5 einvernehmlich ab, soda� der gesamte Vertrag unter Einschlu� der unver�ndert bleibenden Bestimmungen wie folgt neu gefa�t wird:

 

 

� 1

 

Ob der EZ 920 des Grundbuches 50302 Ampfelwang ist zu C-LNr. 41 a das Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde einverleibt.

 

Die �GEG GmbH. hat nunmehr von der Wolfsegg-Traunthaler Kohlenwerks Gesellschaft mbH. mit Kaufvertrag vom 2.2.1996 nachstehende Grundst�cke aus der EZ 920 erworben: Nr. 92/5, 100/3, 100/4, 1982/2, 2249/1, 2251, 2259/2, 2263, 2264/3, 2270/1, 2270/2, 2270/3, 566, 567, 572, 574, 577, 728, 729, 730, 731 und 762.

 

Im Hinblick auf die unten vereinbarte Einr�umung eines neuen Vorkaufsrechtes erkl�rt sohin die Gemeinde

 

a)ihre ausdr�ckliche Zustimmung zur - hinsichtlich des Vorkaufsrechtes C-LNr. 41 a lastenfreien Abschreibung der oben genannten Grundst�cke von der EZ 920 des Grundbuches 50302 Ampfelwang sowie

 

b)ihre ausdr�ckliche Zustimmung zur Einverleibung der L�schung des zu C-LNr. 2 der EZ 484 des Grundbuches 50302 Ampfelwang zu ihren Gunsten eingetragenen Vorkaufsrechtes hinsichtlich der Grundst�cke 3542, 3543, 3544 und .579.

 

 

� 2

 

Gleichzeitig r�umt die �GEG GmbH. der Gemeinde hinsichtlich der im � 1 genannten Grundst�cke der EZ 920 des Grundbuches Ampfelwang nach Ma�gabe der Bestimmungen dieses Vertrages das Vorkaufsrecht ein.

 

Die �GEG GmbH. erkl�rt ihre ausdr�ckliche Einwilligung, da� ob der f�r die in � 1 genannten Grundst�cke neu er�ffneten Einlagezahl im Grundbuch 50302 Ampfelwang das Vorkaufsrecht im Sinne dieser Vereinbarung zugunsten der Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald einverleibt werde.

 

 

� 3

 

Die �GEG GmbH. ist aufgrund des Vertrages vom 2.2.1996 au�erb�cherlicher Eigent�mer nachstehender Liegenschaften:

 

a)EZ 484 des Grundbuches 50302 Ampfelwang, bestehend aus den Grundst�cken Nr. 589, 3467/4, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543 und 3544;

 

b)EZ 344 des Grundbuches Zell bestehend aus den Grundst�cken 2855, 2853 und 2854;

 

c)EZ 238 des Grundbuches Timelkam bestehend aus dem Grundst�ck 1109;

 

c)EZ 232 des Grundbuches Wartenburg bestehend aus den Grundst�cken 1294, 1295 und 1296;

 

e)EZ 245 des Grundbuches Ungenach bestehend aus den Grundst�cken 1923, 1924, 1925, 1926 und 1927, sowie

 

f)�� EZ 255 des Grundbuches Trattberg bestehend aus den Grundst�cken 1689, 1690, 1691, 1692, 1693 und 1694.

 

Die �GEG GmbH. r�umt nunmehr der Gemeinde Ampflwang im Hausruckwald an den oben genannten Einlagezahlen das Vorkaufsrecht nach Ma�gabe der Bestimmungen dieses Vertrages ein.

 

Sohin erteilt die �GEG GmbH., Ehrensteinweg 4, 4020 Linz, ihre ausdr�ckliche Einwilligung, da� ob den EZ 484, Grundbuch Ampfelwang, EZ 344, Grundbuch Zell, EZ 238, Grundbuch Timelkam, EZ 232 Grundbuch Wartenburg, EZ 245 Grundbuch Ungenach und EZ 255 Grundbuch Trattberg das Vorkaufsrecht gem�� den Bestimmungen dieses Vertrages, ausgedehnt auf alle Ver�u�erungsarten, zugunsten der Marktgemeinde Ampflwang im Hausruckwald einverleibt werde.

 

 

� 4

Gemeinsame Bestimmungen

 

1)Vereinbart wird, da� die lastenfreie Abschreibung im Hinblick auf das im � 1 angef�hrte Vorkaufsrecht nur dann durchgef�hrt werden kann, wenn im selben Grundbuchsgesuch oder zumindest gleichzeitig die Einverleibung der in �� 2 und 3 angef�hrten Vorkaufsrechte durchgef�hrt wird.

 

2)Die in den �� 2 und 3 angef�hrten Vorkaufsrechte sind nach den Bestimmungen des ABGB auszu�ben, dies mit folgenden Ma�gaben:

 

a)Die Frist zur Aus�bung des Vorkaufsrechtes wird auf sechs Monate verl�ngert.

b)Das Vorkaufsrecht kann von der Gemeinde auch teilweise hinsichtlich einzelner der betroffenen Grundst�cke ausge�bt werden, wobei im Falle der teilweisen Aus�bung des Vorkaufsrechtes das Vorkaufsrecht der Gemeinde hinsichtlich der im Eigentum der �GEG verbleibenden Grundst�cke aufrecht bleibt.

c)Die Vorkaufsrechte gelten nicht nur f�r reine Kaufvertr�ge, Tauschvertr�ge oder gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen.

d)Die Gemeinde verpflichtet sich, die gegenst�ndlichen Vorkaufsrechte im Fall einer �bertragung des Eigentums an den Liegenschaften durch die �GEG GmbH. an den Verein �sterreichische Gesellschaft f�r Eisenbahngeschichte, Postfach 11, 4018 Linz, nicht auszu�ben. Die Vorkaufsrechte bleiben weiterhin aufrecht und gelten dann gegen den genannten Verein.

e)Die �GEG GmbH. verpflichtet sich, das Vorkaufsrecht an eventuelle K�ufer und Rechtsnachfolger einer Ver�u�erung zu �berbinden. Das Vorkaufsrecht erlischt, wenn das Grundst�ck nicht mehr Eisenbahntrasse ist bzw. als Bahnk�rper aufgelassen wird.

f)�� Die Gemeinde Ampflwang verpflichtet sich, eine Zustimmung zur Ver�u�erung dann abzugeben und das Vorkaufsrecht nicht auszu�ben, wenn die �bertragung s�mtlicher Einlagezahlen des Vertrages vom 2.2.1996 mit s�mtlichen Grundst�cken an einen Erwerber erfolgt, der die Bahnlinie Ampflwang - Timelkam den f�r die jeweilige Betriebsart anzuwendenden bzw. geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechend betreibt. Diesfalls geht das Vorkaufsrecht ebenfalls an den Erwerber �ber.

 

 

� 5

 

1)S�mtliche Kosten, die mit der Errichtung und grundb�cherlichen Durchf�hrung der L�schung bzw. Einverleibung der Vorkaufsrechte verbunden sind, tr�gt die Gemeinde. Die Kosten der rechtsfreundlichen Beratung oder Vertretung tr�gt jeder Vertragsteil f�r sich selbst.

 

2)Zur Durchf�hrung der erforderlichen Grundbuchsamtshandlungen ist jeder Vertragsteil f�r sich berechtigt und legitimiert.

 

3)Das Original dieser Vereinbarung erh�lt die �GEG GmbH. Die Gemeinde Ampflwang erh�lt eine beglaubigte Abschrift.

 

4)Der Abschlu� dieses Vertrages wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 28. J�nner 2000 beschlossen und bedarf keiner gemeindeaufsichtsbeh�rdlichen Genehmigung.

 

 

Ampflwang i.H., ........................................������ Linz, ........................................

 

F�r die Marktgemeinde Ampflwang i.H.:��������� F�r die �GEG GmbH.:

 

 

 

..................................................���������������������� ..................................................

B�rgermeisterin����������������������������������������������

 

 

..................................................���������������������� ..................................................

Gemeindevorstandsmitglied

 

 

..................................................���������������������� F�r den Verein �GEG, �sterr. Gesellschaft

Gemeinderatsmitglied������������������������������������� f�r Eisenbahngeschichte:

 

������������������������������������������������������������������������ Linz, ........................................

..................................................

Gemeinderatsmitglied

������������������������������������������������������������������������ ..................................................

������������������������������������������������������������������������ �sterreichische Gesellschaft f�r

������������������������������������������������������������������������ EISENBAHNGESCHICHTE

������������������������������������������������������������������������ 4018 Linz, Postfach 11

 

 

 

 

 

Vbgm. Grimm Franz h�lt fest, im beschlossenen Vertrag waren Unklarheiten, derenzufolge dieser nicht verb�cherungsf�hig war. Die vorliegende Fassung kann im Grundbuch eingetragen werden, soda� er den Antrag stellt, diese zu genehmigen.

 

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

Dringlichkeitsantrag III � Verl�ngerung der Windelgutscheinaktion

 

Die Marktgemeinde m�ge sich an der Windelgutscheinaktion, die aufgrund hoher Akzeptanz in der Sitzung vom 24. J�nner 2000 im Landtag um ein weiteres Jahr verl�ngert wurde, so wie im Vorjahr mit ATS 500,00 beteiligen.

 

Vbgm. Grimm Franz erinnert daran, da� die Unterst�tzung der Gemeinde f�r die Windelgutscheinaktion bereits im letzten Jahr auf Antrag der SP� beschlossen wurde, weshalb die SP�-Fraktion auch im Budget f�r das Jahr 2000, das die FP� ja abgelehnt hat, einen Betrag von ATS 15.000,00 ber�cksichtigt hat. Nachdem noch keine offizielle Information des Landes �ber die Verl�ngerung vorlag, wurde dieser Punkt auch noch nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Die SP�-Fraktion stimmt daher dem Dringlichkeitsantrag der FP�-Fraktion gerne zu.

 

F�r B�rgermeisterin Sch�npass ist es auffallend, wie schnell die Freiheitlichen hiezu informiert wurden, w�hrend die Gemeinden noch keine offizielle Nachricht erhalten haben. Sie h�lt es aber f�r gut, da� man sich auch den Freiheitlichen einmal anschlie�en kann.

 

Beschlu�: Einstimmige Annahme.

 

 

Dringlichkeitasntrag IV � Rettung des Pferdemarktes � Finanzierung

 

Der Gemeinderat m�ge beraten, wie die zur Rettung des bew�hrten Pferdemarktes notwendigen Geldmittel zur Durchf�hrung gestellt werden k�nnten.

Als anerkannter Fremdenverkehrsort und europaweit bekanntes Reiterdorf sieht es die FP�-Gemeinderatsfraktion als eine Verpflichtung, die jahrelange Tradition auch im Jahr 2000 zu erhalten.

 

GR �waller Alfred berichtet, er war diese Woche bei Frau B�rgermeisterin und hat mit ihr dar�ber gesprochen, da� der Pferdemarkt f�r Ampflwang sehr wichtig ist und vielleicht doch noch gerettet werden kann. Bei gutem Willen m�sse der erforderliche Betrag von ca. ATS 30.000,00 doch aufzubringen sein; der Pferdemarkt sei so wichtig "wie die Butter auf's Brot".

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie erg�nzt, auch sie f�nde die Abhaltung des Pferdemarktes gut, aber aufgrund der diesj�hrigen Budgetsituation seien keine Mittel vorgesehen. Sie erinnert an die Arbeitskreissitzung "Pferdemarkt und Georgi-Markt", an der auch GR �waller teilnahm und in welcher eher die Unterst�tzung des Georgi-Rittes gefordert wurde. GR �waller solle sagen, wie er den Betrag von ATS 30.000,00 aufbringen wolle. Sicherlich w�re die Sache "mit gutem Willen" l�sbar, aber dann m��ten auch die Einnahmen aus den Inseraten der Gemeinde zuflie�en. Dies wiederum h�tte das Problem der Finanzierung des Georgi-Ritteszur Folge. Der Georgi-Ritt ist aber wichtiger!

 

GV Razenberger Manfred erinnert an die letzte Ausschu�sitzung, in der hier�ber abgestimmt wurde. FP� und SP� waren einig, da� heuer wegen der budget�ren Lage kein Pferdemarkt finanziert wird, die �VP enthielt sich der Stimme. Seinen Informationen nach betr�gt der Finanzbedarf ATS 40.000,00, wobei ATS 30.000,00 an Gemeindesubvention erforderlich w�ren. Darin ist der am Gemeindeamt anfallende Arbeitsaufwand noch nicht enthalten.

Zu bedenken ist auch, da� die Preisgelder unter einigen wenigen Pferdehaltern (5 bis 8) aufgeteilt werden, wor�ber sich auch die B�rgermeisterin verwundert zeigt.

 

GR Schwamberger Maximilian (FP�) stellt fest, er habe zwar im Ausschu� gegen die Abhaltung mitgestimmt, aber damals sei noch kein Konzept vorgelegen.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie fragt ihn, welches Konzept jetzt vorliegen w�rde?

 

GR Schwamberger antwortet, man habe die Angelegenheit besprochen.

 

GR �waller Alfred erg�nzt, der Pferdemarkt soll so wie im Vorjahr abgehalten werden, die Pferdewirtschaft w�re auch daf�r. Dies w�re sinnvoll und auch eine Werbung. Er w�rde sich pers�nlich f�r die Mitorganisation zur Verf�gung stellen.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie stellt fest, das sei wie beim Fr�hlingslauf: Wenn diejenigen, die es am meisten betrifft, sich selbst nicht r�hren, dann ist es nicht Aufgabe der Gemeinde, eine solche Veranstaltung mit aller Gewalt durchzuf�hren. Auch vom Georgi-Ritt wei� die Gemeinde bis jetzt noch nichts. Im �brigen ist der Tourismusverband nicht so arm, zumal die N�chtigungszahlen steigen. Wenn der Tourismusverband will, m�sste sich beides hinbringen lassen.

 

GR Zehetner Franz schlie�t sich an und vertritt auch die Meinung, die Veranstaltungen sollen gesplittet werden, wobei der Georgi-Ritt an erster Stelle stehen und daran die Gemeinde auch mitarbeiten soll.

 

Die B�rgermeisterin h�lt zu den personellen Kapazit�ten fest, heuer soll der Trachtenverein bei seiner Gro�veranstaltung bestens unterst�tzt werden; grunds�tzlich k�nne es aber nicht Aufgabe der Gemeinde sein, Veranstaltungen zu managen.

 

GR �waller wendet ein, er zweifle, ob dann auch alle mit ihren Gespannen kommen w�rden?

 

Die B�rgermeisterin meint zur FP�-Fraktion, wenn ihr diese Veranstaltung so wichtig ist, dann h�tte sie diese bei der Budgeterstellung anmelden sollen!

 

Vbgm. H�tzinger Josef teilt mit, er habe auf seine Frage, ob man nicht beide Veranstaltungen an einem Tag durchf�hren k�nnte, von Herrn Mayr Josef die Antwort erhalten, dies gehe nicht, erhabe jedoch keine n�here Begr�ndung genannt.

 

B�rgermeisterin Sch�npass Rosemarie h�lt abschlie�end fest, der Gemeinderat sei dem Antrag der FP� auf Beratung �ber den Pferdemarkt somit nachgekommen und l��t dar�ber abstimmen, ob von der Gemeinde hief�r Geldmittel zur Verf�gung gestellt werden sollen.

 

Beschlu�: FP�-Mandatare daf�r, SP�- und �VP-Mandatare dagegen, somit

����������������� mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die B�rgermeisterin informiert, die Firma Spindler und die Raika Traun haben hinsichtlich des GFM-Geb�udes einen Mietvertrag mit Kaufoption unterzeichnet.

 

GR �waller Alfred spricht das Parkplatzproblem bei den LAWOG-Bauten Am Bach an. Beim Verbotsschild "Halten und Parken verboten" soll eine Zusatztafel "nur wenn M�llabfuhr" angebracht werden.

 

Die B�rgermeisterin appelliert an die Vernunft der Bewohner und teilt mit, ein Mieter w�rde Unterschriften sammeln, um die LAWOG zur Anlage von Parkpl�tzen zu bewegen.

 

Vbgm. Grimm Franz erg�nzt, die Fl�che, die f�r die Zufahrt der M�llabfuhr freizuhalten ist, wurde vor Erlassung des Halteverbotes bereits schraffiert, was aber auch nicht geholfen habe.

 

Vgbm. H�tzinger Josef informiert �ber das Seminar "Umweltexperten in den Gemeinden" am 10./11.2. in V�cklabruck, Hotel Auerhahn und l�dt zur Teilnahme ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung:

 

 

Gegen die w�hrend der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift �ber die Sitzung vom 21. Dezember 1999 werden keine Erinnerungen vorgebracht.

 

 

Die Vorsitzende erkl�rt sodann die Verhandlungsschrift f�r genehmigt. In dieser werden die vorgenannten Erinnerungen mit der Genehmigung beurkundet.

 

 

Die Vorsitzende schlie�t um 20.50 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

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(Vorsitzende)������������������������������������������������������������������������������������� (Schriftf�hrer)

 

 

 

 

 

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(Gemeinderatsmitglied)

 

 

 

 

 

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(Gemeinderatsmitglied)

 

 

 

 

Ohne / Mit folgender Erinnerung genehmigt am      

 

 

 

 

 

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���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ���������������������� B�rgermeisterin

 

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